Aufgaben
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist zuständig für alle Fragen, die den Ländlichen Raum, die Landwirtschaft, die Flurneuordnung, das Vermessungs- und Geoinformationswesen, die Ernährung, die Lebensmittelüberwachung, das Veterinärwesen, den Wald, den Naturschutz und den Tourismus betreffen.
Landwirtschaft
Tiere
Pflanzen
Verbraucherschutz
Lebensmittel und Ernährung
Ländlicher Raum
Flurneuordnung und Vermessung
Tourismus
Naturschutz
Wald
Nationalpark
Forschung
Vorrangiges Ziel einer integrierten Struktur- und Agrarpolitik ist:
- Die Sicherung einer flächendeckenden markt- und umweltorientierten Land- und Forstwirtschaft und
- die Fortentwicklung des Ländlichen Raums als eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsraum.
Dem Ministerium nachgeordnet sind unter anderem:
- die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Freiburg
- die Fachdezernate an den Landratsämtern (teilweise mit fachspezifischen Schulen und Ernährungszentren)
- die Fachabteilungen an den Regierungspräsidien (Abteilung 3 - Landwirtschaft, Abteilung 5 - Umwelt (teilweise), Abteilung 8 - Forstdirektion)
- Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für den Gartenbau (LVG)
- Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO)
- Staatliches Weinbauinstitut (WBI)
- Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)
- Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL)
- das Haupt- und Landgestüt Marbach (HuL)
- Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ)
- Landwirtschaftl. Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei (LAZBW)
- die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA Stuttgart, CVUA Freiburg, CVUA Karlsruhe, CVUA Sigmaringen)
- Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) (Abteilung 2 - Nachhaltigkeit und Naturschutz (teilweise)
