Die Flurneuordnung ist ein Bodenordnungsverfahren zur ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume. Ihr Ziel ist die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft und die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Ziele werden in besonderem Maße sozialverträglich und bürgernah umgesetzt. Für deren bestmögliche Umsetzung stehen unterschiedliche Verfahrensarten zur Verfügung.
Obere Flurbereinigungsbehörde: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig über geplante Flurneuordnungen informiert und aufgefordert, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Hierzu finden Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Bürgerseminare, Workshops und Bürgerwerkstätten statt.
Landentwicklung
Naturschutz
Flurneuordnung unterstützt und fördert Umwelt- und Naturschutz durch Erhaltung, Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und Landschaftselemente. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden dadurch nachhaltig geschützt und die Schönheit und der Erholungswert der Landschaft bewahrt und weiterentwickelt.
Landentwicklung
Landwirtschaft
Eine der Hauptaufgaben einer Flurneuordnung ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft. Hierzu werden zersplitterter Grundbesitz zusammengelegt, neue Grundstücke wirtschaftlich geformt und ein leistungsfähiges Wegenetz erstellt.
Landentwicklung
Gewässerentwicklung
Die Umsetzung von rechtlichen Vorgaben zur Gewässerentwicklung und Gewässerschutz kann durch Flurneuordnung unterstützt werden. Es werden Uferstreifen ausgewiesen, Gewässer naturnah gestaltet und Pufferzonen zur Minderung des Nährstoffeintrags geschaffen.
Landentwicklung
Naherholung
Flurneuordnung fördert Naherholung durch die Bereitstellung von Flächen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und durch Schaffung von naturverträglichen Naherholungsanlagen wie Grillplätze, Schutzhütten, Wander- und Radwege sowie Lehr- und Erlebnispfade.
Landentwicklung
Förderinstrumente
Land und Bund fördern eine Flurneuordnung durch Zuschüsse zu Ausführungskosten i.d.R. in Höhe von 55 -75 %. Vielfach wird daneben das Verfahren durch freiwillige finanzielle Beiträge, z.B. der Gemeinde, unterstützt. Persönliche und sächliche Kosten der Behördenorganisation trägt das Land.
Elke Lehnert
Landentwicklung
Verfahrensarten
Mit der Flurneuordnung stehen verschiedene Instrumente für ein optimales Flächenmanagement zur Verfügung. Die jeweiligen Ansätze bieten für die vielfältigen Anforderungen die passenden Lösung.
Jan Potente
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