Katzenbestände

Empfehlungen des Landestierschutzbeirats zur Regulierung von Katzenbeständen

Die Tierheime sind regelmäßig mit Katzen überfüllt. Die Tierschutzvereine und viele engagierte private Tierschützer sind mit diesem anhaltenden Problem auf Dauer überfordert. Die Empfehlungen richten sich an Katzenhalter, die insbesondere ihre Katzen rechtzeitig kastrieren lassen sollten, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden. Auch die Kennzeichnung und Registrierung jeder Katze mit Freilauf ist wichtig.

In vielen Gemeinden gibt es verwilderte Katzenpopulationen, die sich unkontrolliert vermehren. Auch diese Tiere müssen kastriert und regelmäßig betreut werden. Die Gemeinden und Tierärzte sind aufgerufen, bei der Kastration und Betreuung freilebender Katzenbestände mitzuhelfen.

Empfehlungen des Landestierschutzbeirats

Wer als Katzenbesitzer seine unkastrierten Tiere frei herumlaufen lässt, nimmt in Kauf, dass diese sich ungehindert vermehren. Die Tierheime sind überfüllt, die Katzenbetreuung und -versorgung verursacht hohe Kosten, scheue und kranke Tiere sind zudem kaum vermittelbar. Um der ungehemmten Vermehrung wirkungsvoll begegnen zu können, ist die sinnvollste Methode eine möglichst flächendeckende Kastration aller freilaufenden Katzen.

Kastration von Hauskatzen mit Freilauf

Der Landesbeirat für Tierschutz richtet deshalb die dringende Bitte an alle Katzenhalter, jede Katze mit Freigang kastrieren und dabei auch kennzeichnen und registrieren zu lassen. Nicht kastrierte Tiere bekommen Nachwuchs und bei weitem nicht jedes Kätzchen – mag es noch so entzückend aussehen – findet liebevolle Besitzer. Immer noch werden Katzenwelpen gesetzeswidrig getötet, ausgesetzt oder sich selbst überlassen. Für diese Tiere besteht die Gefahr der Mangelernährung und dadurch ein hohes Risiko, an Parasitosen oder Infektionskrankheiten wie der Leukose oder dem Virusschnupfen zu erkranken. Überlebende Tiere verwildern und vermehren sich weiter, auch wenn sie krank sind. Die Kastration schützt die Katzenpopulation. Die immer noch verbreiteten Meinungen, dass kastrierte Katzen keine Mäuse mehr fangen würden und dass jede Katze mindestens einmal geworfen haben muss, sind fachlich nicht haltbar.

Fütterung, Pflege und Gesundheitsvorsorge

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes hat jeder Tierhalter seine Tiere ausreichend zu versorgen und zu pflegen. Jeder Katzenhalter ist daher verpflichtet, sich angemessen um seine Katzen zu kümmern, sie regelmäßig zu entwurmen, im Krankheitsfall tierärztlich versorgen zu lassen und sie bedarfsgerecht zu füttern. Zur Futterversorgung sind Alleinfuttermittel für Katzen zu empfehlen, deren Inhaltsstoffe auf den Bedarf der Katze abgestimmt sind.

Nicht tiergerecht hingegen ist die Fütterung unter anderem mit Hundefutter, in Milch oder Wasser aufgeweichtem Brot, Essensresten oder rohem Schweinefleisch. Frisches, sauberes Wasser sollte stets angeboten werden.

Frei lebende Katzen – Ursachen des Katzenelends und Abhilfemaßnahmen

Frei lebende Katzen sind verwilderte Haustiere. Tierschutzorganisationen und Tierfreunde setzen sich dafür ein, dass frei lebende Katzen eingefangen, kastriert und dann vor Ort wieder freigelassen und weiter betreut werden. Kommen unkastrierte Katzen dazu, sollten diese ebenfalls möglichst schnell eingefangen und kastriert werden. Das kontrollierte Füttern frei lebender Katzen ist notwendig, um die Tiere beobachten und mögliche Krankheitsanzeichen rechtzeitig erkennen zu können. Fütterungsverbote für frei lebende Katzen fügen den Tieren unnötiges Leid zu, nehmen den Tod von Tieren billigend in Kauf und sind deshalb abzulehnen. Die Tierschutzvereine bieten Gemeinden gerne ihre Hilfe bei der tiergerechten Regulierung solcher Katzenbestände an.

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