Tierseuche

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (auch unter der englischen Bezeichnung „Bluetongue“ oder kurz BT bekannt) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die mit Fieber und durch Gefäßentzündungen verursachten Schwellungen einhergehen kann. Empfänglich sind große und kleine Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen), aber auch Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden.

Am 12. Dezember 2018 ist erstmals seit 2009 die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wieder in Baden-Württemberg ausgebrochen. Es wird daher dringend zu einer vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geraten. Diese wird durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Für das Verbringen empfänglicher Tiere aus Baden-Württemberg sowie von Kühen, deren Kälber transportiert werden, ist ein wirksamer Impfschutz Voraussetzung. Daneben wird insbesondere bei Schafen und Ziegen zur Impfung geraten, da diese bei einer Infektion schwerwiegend erkranken können. Eine hohe Impfquote ist auch notwendig, damit sich die Seuche in der Tierpopulation nicht weiter ausbreitet

Rinder, Schafe und Ziegen, die in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, sollten ebenfalls geimpft werden, ebenso Tiere sonstiger empfänglicher Tierarten, zum Beispiel Gehegewild oder Neuweltkameliden.

Virus für Menschen nicht gefährlich

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier übertragbare, sondern durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen, Cullicoides) übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken und teilweise sogar verenden können. Diese Tierseuche tritt seit 2015 wieder in den an Baden-Württemberg angrenzenden Staaten vermehrt auf. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Ausbreitung der Seuche

Sowohl in Österreich, als auch in Frankreich, der Schweiz und in Italien wurden in den zurückliegenden Jahren BT-Ausbrüche festgestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Erreger nach Baden-Württemberg wieder eingetragen wurde, war daher hoch.
Baden-Württemberg hat auf die Ausbrüche in den benachbarten Staaten bereits im Jahr 2016 mit einer freiwilligen Impfaktion reagiert, welche seither durch die Tierseuchenkasse und das Land finanziell unterstützt wird. Zum Schutz der Tiere und zur Aufrechterhaltung der Immunität bereits geimpfter Tiere wird dieses freiwillige Programm mit Unterstützung der Tierseuchenkasse und des Landes fortgeführt.

Wegen der BTV-8-Ausbrüche in Baden-Württemberg wurden das gesamte Land sowie angrenzende Regionen anderer Bundesländer zum Sperrgebiet erklärt. Frankreich und die Schweiz sind bereits Restriktionsgebiet. Dieses Sperrgebiet muss mindestens 2 Jahre nach dem letzten Ausbruch der Tierseuche aufrechterhalten werden. Damit Wiederkäuer, das heißt Rinder, Schafe, Ziegen, und Gehegewild aus dem Sperrgebiet in ein freies Gebiet transportiert werden können, müssen die Tiere grundsätzlich einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Kälber können verbracht werden, wenn die Kühe vor der Belegung einen wirksamen Impfschutz haben, in den ersten Lebensstunden Biestmilch von den Muttertieren bekommen haben und eine Tierhaltererklärung ausgefüllt und unterschrieben wurde.

Wenn die Mutterkühe erst während der Trächtigkeit eine Grundimmunisierung erhalten haben, müssen Kälber, die innerhalb Deutschlands in freie Gebiete verbracht werden sollen, zusätzlich auf Blauzungenkrankheit untersucht worden sein. Eine spezielle Tierhaltererklärung ist auszufüllen (siehe weiterführende Links).

Damit Schlacht-, Zucht- und Nutztiere innerhalb des Sperrgebiets befördert werden können, sind Tierhaltererklärungen auszufüllen (siehe weiterführende Links).

Die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit basiert auf innerstaatlichem und EU-Recht. In der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 sind die Anforderungen an das Verbringen empfänglicher Tiere im Detail geregelt.

Ansprechpartner bei Fragen

Bei Fragen geben die unteren Tiergesundheitsbehörden der Stadt- und Landkreise, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft.

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