Tierschutz

Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht

Tierschutz

Zweck des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes ist, anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung in Verwaltungsverfahren sowie bei tierschutzrechtlichen Entscheidungen einer Behörde Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte zu eröffnen. Der Landtag hat das Gesetz 2015 verabschiedet.

Die Mitwirkungsrechte sind so ausgestaltet, dass sie für alle am Verfahren Mitwirkenden wie Bürgerinnen und Bürger, Tierschutzvereine und Verwaltung transparent sind und ein hohes Maß an Rechtssicherheit  gewährleisten.

Das Verbandsklagegesetz räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht gegen tierschutzrechtliche Entscheidungen ein. Zugleich können anerkannte Tierschutzvereine an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes mitwirken.

Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nach umfassenden Beratungen mit den betroffenen Organisationen und Behörden einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht. Dieser wurde am 18. November 2014 im Ministerrat beraten und zur Anhörung der Verbände freigegeben. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nach umfassenden Beratungen mit den betroffenen Organisationen, Verbänden und Behörden am 10. März 2015 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz wurde am 6. Mai 2015 vom Landtag beschlossen. Der Entwurf für eine Durchführungsverordnung ist am 15. März 2016 in die Anhörung gegangen. Die Durchführungsverordnung wurde am 8. Juli 2016 durch Minister Peter Hauk unterzeichnet.

Tierschutzverbände, die vom Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht Gebrauch machen wollen, müssen sich zuerst anerkennen lassen. Voraussetzungen für die Anerkennung sind unter anderem, dass Tierschutzvereine landesweit tätig sein müssen und den Tierschutz satzungsgemäß als Hauptaufgabe verstehen. Wie vom Gesetz vorgesehen erfolgt die notwendige Konkretisierung der Anerkennungsvoraussetzungen in der Durchführungsverordnung.

Eingeleitet wurde das Verfahren am 23. November 2012 mit einer Veranstaltung, bei der die betroffenen Organisationen und Verbände die Möglichkeit hatten, ihre Positionen zu Mitwirkungsrechten und zum Verbandsklagerecht darzulegen.

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