LEADER

18 neue LEADER-Aktionsgruppen können bis 2020 jeweils rund vier Millionen Euro abrufen

Urkundenübergabe an die LEADER-Aktionsgruppen 2014-2020 am 7. Januar 2015 mit Minister Alexander Bonde und Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Das EU-Programm LEADER ermöglicht eine bürgerschaftlich getragene Regionalentwicklung – seit heute stehen die neuen Aktionsgebiete in Baden-Württemberg fest. 18 statt bisher acht LEADER-Aktionsgruppen können mit insgesamt 84 Millionen Euro Projekte in ihrer Region umsetzen.

„Das EU-Regionalentwicklungsprogramm LEADER setzt auf aktive und gezielte Beteiligung der Menschen vor Ort. Sie kennen die Herausforderungen und die Potenziale ihrer Region am besten. Der grün-roten Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, die Bürger- und Zivilgesellschaft nachhaltig zu stärken. Deswegen haben wir LEADER zu einem zentralen Instrument ausgebaut, mit dem Bürgerinnen und Bürger ihre Heimat gestalten können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch (7. Januar 2015) bei der Übergabe der Urkunden für die neue LEADER-Förderperiode bis 2020 an die 18 neuen Aktionsgruppen im Neuen Schloss in Stuttgart. „Der heutige Startschuss für die Regionalentwicklung mit LEADER ist ein kraftvoller Impuls für den Ländlichen Raum. Statt bisher 57 Millionen Euro stehen nunmehr bis zu 84 Millionen Euro öffentliche Gelder zur Verfügung. 18 statt bisher acht LEADER-Aktionsgruppen können jetzt einen Beitrag leisten, die Attraktivität und Stärke unseres Ländlichen Raums zu wahren und auszubauen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.

Umfassende Vorbereitung der Bewerberregionen sichert hohe Qualität

Die Vorbereitungen zur neuen Förderperiode liefen schon seit Mai 2013. Interessierte Gruppen erhielten in insgesamt acht Informationsveranstaltungen und Workshops umfassende Beratung und Hilfestellung bei der Erstellung ihrer Bewerbung durch Experten des Landes. „Die Qualität der 25 eingereichten Konzepte war außergewöhnlich hoch. Diesen Eindruck bestätigen auch die externen Sachverständigen, die die Strategien bewertet haben. Der unabhängigen Jury, die zu gleichen Teilen aus Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Verwaltung bestand, ist die Entscheidung darum auch nicht leicht gefallen“, so Bonde.

Bürgerbeteiligung ist Kernelement von LEADER

Grundlage der Bewerbung sind die Regionalen Entwicklungskonzepte. Die LEADER-Bewerberregionen geben sich damit ein Arbeitsprogramm und zeigen auf, welche Entwicklungsperspektiven und -vorhaben sie in den nächsten Jahren verfolgen wollen. Die Inhalte werden von Wirtschafts- und Sozialpartnern, Landkreisen und Gemeinden gemeinsam mit der lokalen Bevölkerung erarbeitet. „Uns war neben der Qualität der Regionalen Entwicklungskonzepte vor allem wichtig, auf welche Art und Weise die Bürgerinnen und Bürger in den Entwicklungsprozess eingebunden waren. Denn die Mitarbeit der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft sind für eine nachhaltige Regionalentwicklung von zentraler Bedeutung. Gruppen, die hier kreative Ideen hatten, haben im Verfahren Pluspunkte bekommen. Im Ergebnis war die Bürgerbeteiligung über alle Bewerbungen hinweg beeindruckend hoch. Dies spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Aktionsgruppen wider. Sie sind künftig durch ein breites gesellschaftliches Spektrum gekennzeichnet“, so Kretschmann.

Neuausrichtung gibt neue Freiheiten – und steigert Interesse der Regionen

„Wir haben das Förderprogramm LEADER insgesamt neu ausgerichtet. Sowohl das Förderspektrum als auch die Gestaltungsspielräume der Aktionsgruppen haben wir erweitert“, so Bonde. So könnten die lokalen Akteure selber Förderschwerpunkte und Förderhöhen für bestimmte Maßnahmen festlegen. „Ich freue mich, dass wir LEADER so attraktiv gemacht haben, dass wir aus dem Ländlichen Raum fast flächendeckend Bewerbungen erhalten haben. Dank der deutlich von 57 auf 84 Millionen Euro erhöhten Mittel konnten wir mehr Regionen als je zuvor für die Förderung auswählen“, so Bonde. Dadurch steige einerseits der Anspruch an die LEADER-Aktionsgruppen, andererseits auch deren Eigenverantwortung. „Wir unterstützen die LEADER-Aktionsgruppen durch Schulungen und erfahrene Ansprechpartner, um den Einstieg zu erleichtern. Der Startschuss für die LEADER-Förderperiode 2014-2020 ist heute gefallen. Wir wünschen allen Aktionsgruppen viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Ideen“, so Bonde.

Auch unterlegene Regionen profitieren von zusätzlichen Möglichkeiten

Alle Regionen, die sich für LEADER beworben haben, haben sehr deutlich gezeigt, dass ihr Interesse an einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Ländlichen Raum sehr groß ist. Das Land will daher auch den Bewerbern, die dieses Mal nicht zu Zuge kamen, alternative Wege aufzeigen. „Ich bin davon überzeugt, dass die Vorarbeiten aus der LEADER-Bewerbung eine sehr gute Grundlage sind, um Teile der bestehenden Konzepte mit anderen Förderprogrammen aufzugreifen und zu fördern. Beispielsweise können sich mehrere Kommunen zusammenschließen und mit Unterstützung eines Regionalmanagers zielgerichtet Projekte umsetzen, die einer ganzen Region nutzen – vom Rad- und Wanderweg bis zu gemeinschaftlich genutzten Infrastruktureinrichtungen. Dazu stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung“, so Bonde. Das Regionalmanagement wird aus Fördertöpfen des Bundes und des Landes bis zu sieben Jahre lang bezuschusst.

Hintergrundinformationen:

Folgende LEADER-Aktionsgruppen haben den Zuschlag erhalten:


Übersichtskarte LEADER 2014-2020


Hinweis: Die LEADER-Regionen umfassen in der Regel nicht alle Städte und Gemeinden der genannten Landkreise. Die genaue Zuordnung der Gemeinden können Sie der Übersichtskarte unter www.mlr-bw.de entnehmen.

LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm der EU, die Abkürzung steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ – auf Deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. LEADER zeichnet sich aus durch den Bottom-Up-Ansatz, also einem Projektansatz von unten nach oben. Das bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen.

Weitere Informationen zu LEADER sind beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter  sowie beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung abrufbar. Fragen zu LEADER können per E-Mail an die LEADER-Koordinierungsstelle unter leader@lgl.bwl.de geschickt werden.

Das EU-Programm LEADER steht wie alle Programme des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Fotos zum Herunterladen (unter Angabe der Quelle MLR/Potente (für die Fotos 2-3 nur MLR) frei für die Berichterstattung):

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