Aktueller Stand zur Vogelgrippe in Baden-Württemberg  

"Die ersten Fälle von H5N1 (hoch pathogen) in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass alle Verwaltungsebenen gut vorbereitet waren. Erfolgreich wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (2. März) in Stuttgart. "Dafür spreche ich allen Beteiligten meine Anerkennung aus und danke ihnen für ihren hoch motivierten und unermüdlichen Einsatz", so der Minister. "Wir dürfen die Fälle in den Landkreisen Konstanz und Überlingen nicht verharmlosen, doch wir haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. In den nächsten Tagen und Wochen gilt es, besonnen und ruhig mit der notwendigen fachlichen Kompetenz und Konsequenz, das weitere Geschehen zu verfolgen und Entsprechendes zu veranlassen ", sagte Hauk.

Am vergangenen Wochenende traten drei Fälle, der für Geflügel gefährlichen Form des aggressiven Vogelgrippevirus H5N1 in Baden-Württemberg auf. Eine mit H5N1 infizierte Tafelente befand sich im Uferbereich von Überlingen (Bodenseekreis), eine Tafelente in Öhningen auf einem Privatgrundstück, sowie eine Wildente in Singen an der Ach (beides Landkreis Konstanz). Die beiden Tiere aus dem Landkreis Konstanz wurden zunächst im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg, die Tafelente in der Staatlichen Untersuchungsanstalt Aulendorf positiv auf Influenza A getestet und zur weiteren Untersuchung an das nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Insitut) auf die Insel Riems (Ostsee/Mecklenburg-Vorpommern) geschickt. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden sofort nach Bekannt werden der Verdachtsfälle durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, die Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen sowie die zuständigen Landratsämter in Friedrichshafen und Konstanz eingeleitet.

Seit dem ersten Verdachtsfall in Überlingen trat bisher am Freitag, Samstag, Montag und Mittwoch der interministerielle Krisenstab zusammen. Täglich tagten die internen Krisenstäbe, sowohl im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, als auch in den Regierungspräsidien und vor Ort bei den Landratsämtern. "Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Ministerien des Landes, dem Staatsministerium, Innenministerium, Sozialministerium, Umweltministerium, Finanzministerium sowie Ministerium für Wissenschaft und Forschung, den Regierungspräsidien und den Landratsämtern, den Gemeinden sowie der Polizei, der Feuerwehr und anderen Hilfsdiensten in den betroffenen Landkreisen war sehr gut und effizient. Nur deshalb war ein schnelles und umfassendes Handeln möglich", lobte der Minister. "Dafür sage ich allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön", so Peter Hauk.

Um die Fundorte der toten Enten wurde jeweils ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. In Überlingen wurde außerdem ein Beobachtungsbezirk von zehn Kilometern entlang der gesamten baden-württembergischen Bodenseeuferlinie eingerichtet. In den Fällen von Öhningen und Singen wurde dieses Beobachtungsgebiet auf den kompletten Landkreis Konstanz ausgeweitet. Die zuständigen Behörden kontrollieren in verstärkter Weise die Geflügelhalterbetriebe. Die Tiere werden klinisch untersucht und Proben zur Laboruntersuchung entnommen. Grundlage für diese Maßnahmen, die durch die jeweiligen Landratsämter ausgeführt werden, ist die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung . Aktuell befinden sich im Landkreis Konstanz circa 600 Geflügelbetriebe, mit insgesamt 110.000 Tieren, in der Beobachtungszone von Überlingen liegen circa 695 Betriebe mit 106.045 Tieren. Bei den durchgeführten Untersuchungen haben Tierärzte der Landratsämter und des Tiergesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg keinerlei, Hinweise auf Geflügelpest in Nutztierbeständen feststellen können.

Besonders wichtig sei nun, dass in den gemaßregelten Gebieten Geflügelhalter ihre Desinfektionsmaßnahmen noch stärker intensivierten und den Personenverkehr auf den Höfen nach Möglichkeit weitgehend einschränkten. "Ich appelliere deshalb an alle Geflügelhalter, hier ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu zeigen, die Aufstallung streng einzuhalten und aktiv daran mitzuarbeiten, ein Übergreifen der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu verhindern", betonte Minister Hauk. Zu den wichtigen Maßnahmen der Geflügelhalter gehöre zum Beispiel Desinfektionseinrichtungen (Desinfektionsmatten und -wannen) auf den Höfen zu installieren oder die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann.

Das Virus H5N1 in seiner hoch pathogenen Form ist Verursacher der Geflügelpest, bei der es sich um eine Tierseuche handelt . Eine Infektionsgefahr für den Menschen oder andere Haustiere (Nicht-Vögel) mit dem Geflügel-Influenzavirus bestehe erst dann, wenn durch sehr engen Kontakt mit Tieren, sehr große Mengen des Virus aufgenommen würden. Solche Kontakte könnten nur im Bereich der Geflügelhaltung oder bei der Geflügelschlachtung bestehen . "Die oberste Priorität liegt in der Unterbrechung der Infektionskette, um somit eine Übertragung des Virus vom Wild- auf das Hausgeflügel zu vermeiden", betonte Hauk.

Auch im Bereich des Wildvogel-Monitorings wurden die Maßnahmen intensiviert. Die örtlichen Behörden haben ihre Kontrollen ausgeweitet und sammeln kontinuierlich tote Vögel ein. Des weiteren werden vermehrt Kotproben von lebenden Vögeln gesammelt und beprobt, um eine breite Übersicht über den aktuellen Gesundheitszustand der Wildtiere zu bekommen.

Aktuell wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.245 tote Wildvögel eingesammelt und in den vier Untersuchungseinrichtungen des Landes (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Aulendorf) untersucht. Darunter waren 462 Enten, die den Monitoringgebieten zugeordnet werden konnten, sowie 172 Heim- und Zootiere.

Aufgrund des aktuellen Funds einer toten Katze in Mecklenburg-Vorpommern, bei der das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen wurde, gilt seit Mittwoch (1. März) eine Hauspflicht für Katzen und Leinenpflicht für Hunde in den drei Kilometer Sperrbezirken. Im Bereich der zehn Kilometer Beobachtungszone werden diese Maßnahmen empfohlen. Baden-Württemberg richtet sich hierbei nach den Vorgaben der Bundesregierung. Nach wie vor gelte, dass von heimischen Singvögeln keine Ansteckungsgefahr ausgeht.

Zum Fund toter Tieren in freier Wildbahn, wies Minister Hauk nochmals darauf hin, tote Vögel und andere tote Wildtiere auf keinen Fall ohne Handschuhe anzufassen. Wer einen totes Tier finde, solle sich umgehend an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt, die örtlichen Veterinärbehörden oder auch an die Polizei wenden. Sollte dennoch jemand einen toten Vogel angefasst haben, könnte sich derjenige und seine Angehörigen, bei ihrem Gesundheitsamt beim Landratsamt über die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz informieren. Das gelte auch für das Auffinden toter Katzen und Hunde.

"Wir haben unser Wildvogel-Monitoring noch mehr ausgeweitet. Durch die Überprüfung des Bodenseeufers auch auf dem Wasser und aus der Luft konnte erfreulicherweise kein Massensterben festgestellt werden", betonte Minister Hauk. Dies bestätigte auch der Leiter des Naturschutzzentrums Wollmatinger Ried am Bodensee, Harald Jacoby: "Wir beobachten die Wildvögel und ihr Verhalten über das ganze Jahr hinweg. Vergleicht man das Vogelsterben in diesem doch strengen Winter mit dem anderer, so lässt sich kein erhöhtes Vogelsterben feststellen." Laut Jacoby werde die Anzahl der Tafelenten und der anderen Wasservögel in den nächsten Wochen erheblich abnehmen, da diese Tiere am Bodensee ihr Winterquartier haben und dieses nun verlassen. Während im November bis zu 220.000 Wasservögel am Bodensee sind, verringere sich die Zahl bis im Frühjahr auf 20.000.

Zusätzliche Informationen:

Weitere Informationen zu allen Bereichen der Vogelgrippe erhalten Sie unter: www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.fli.bund.de und www.rki.de

Zur Information der Bevölkerung wurden parallel unterschiedliche Bürgertelefone eingerichtet:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz:                                                           01888-529-4601 bis 4609

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum:

Montag bis Freitag von   09:00 bis 12:00 Uhr;

und                                    13:30 bis 15:30 Uhr:                              0711/126- 2233

Ministerium für Arbeit und Soziales:                         

Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr                                  0711/123 - 3727

Montag bis Freitag von 14.30 bis 16.30 Uhr                                0711/ 1849-348

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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