Tierschutz

Anträge auf Tierheimförderung können noch bis zum 30. November 2020 bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden

Hund und Katze

Minister Peter Hauk MdL: „Unsere Tierschutzvereine leisten hervorragende Arbeit. Ihr ehrenamtliches Engagement verdient gesellschaftliche Wertschätzung“

„Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist nach wie vor angespannt, bei vielen fehlt das Geld für Investitionen. Wir wollen trotz der Corona-Krise Kommunen und Tierschutzvereine bei dringend notwendigen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen unterstützen. Daher können Anträge auf Tierheimförderung wieder bis 30. November 2020 bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (16. Oktober) in Stuttgart.

„Das vorbildliche Engagement unserer Tierschutzvereine mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort ist für uns unverzichtbar. Diese leisten wertvolle Arbeit, sei es bei der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in Tierheimen, bei der Beratung von Tierhaltern oder bei Tierschutzfällen. Bei der Erfüllung dieser vielfältigen und wichtigen Aufgaben wollen wir sie deshalb selbstverständlich gerne weiter unterstützen", erklärte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Das Land stellt jährlich Gelder für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen    40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit mindestens 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Für Tierheime, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurden in diesem Jahr Soforthilfen aus den Mitteln der Tierheimförderung zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Soforthilfeverfahrens ist nun wieder eine Förderung von Bau- und Investitionsvorhaben im Rahmen der Tierheimförderung möglich.

Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Der Antrag der Gemeinde oder des Landkreises muss bis zum 30. November 2020 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung inklusive Verfahrensablauf und Verwaltungsvorschrift finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

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