Vogelgrippe

Aufstallungsgebot in Deutschland ab heute

"Bundesweit gilt ab heute die Aufstallungspflicht für Geflügel. Alle Geflügelhalter werden deshalb dringend aufgefordert dieser Aufstallungspflicht nachzukommen", betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Februar) in Stuttgart. Minister Hauk appellierte des weiteren an die Bevölkerung, wenn tote Wildvögel gefunden werden, dies umgehend der Polizei oder den Veterinärbehörden anzuzeigen und die Tiere nicht anzufassen. Eltern sollten darüber vor allem ihre Kinder informieren. Bisher ist in Baden-Württemberg noch kein Vogelgrippefall aufgetreten.

Aufgrund der Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen tritt heute (Freitag, 17. Februar) die neue Eilverordnung des Bundes in Kraft, die erneut die Aufstallungspflicht für Geflügel vorsieht. Das Aufstallungsgebot soll vorerst bis zum 30. April 2006 gelten. "Dies entspricht unseren Empfehlungen an die Tierhalter, denen wir bereits geraten haben, ihre Geflügelbestände aus Sicherheitsgründen schon zu Beginn des Vogelrückfluges aus dem Süden einzustallen", teilte Hauk mit. Wer diese Aufstallungspflicht nicht einhält, gegen den kann ein Bußgeld mit bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Auch von Seiten der Landesregierung werden die Maßnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe verschärft. Die Kontrollen von Reisebussen, die aus Drittländern nach Baden-Württemberg einreisen, würden fortgesetzt. Hier bestehe noch immer die größte Gefahr, dass durch den illegalen Import von Geflügel und Geflügelprodukten Vogelgrippe eingeschleppt werde. "Des Weiteren werden wir unsere Maßnahmen im Bereich Haus- und Wildgeflügel-Monitoring ausweiten", unterstrich Hauk. Bis Ende 2005 wurden bereits 2.223 Stück Hausgeflügel und 587 Wildvögel, einschließlich Zoo- und Heimvögel, negativ auf Vogelgrippe getestet. Im Januar belief sich die Zahl der zu untersuchenden Wildvögel bereits auf 68.

Die Geflügelhalter werden nochmals eindringlich gebeten, ihre Bestände den Veterinärämtern zu melden, sofern sie dies noch nicht getan haben. Für Geflügelbestände herrscht eine gesetzliche Meldepflicht. Ebenfalls müssen umgehend Krankheitsfälle bei Haus- und Nutzgeflügel den Veterinärämtern mitgeteilt werden. Personen, die dennoch mit toten Wildvögeln in Kontakt gekommen seien, sollten unbedingt Geflügelbestände meiden. Damit wolle man Infizierungen verhindern.

Minister Hauk betonte, dass die Durchführung von Geflügelmärkten, -schauen, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art ohne Ausnahme bis einschließlich zum 30. April 2006 verboten seien. Der gewerbsmäßige Geflügelhandel sei verpflichtet, das Geflügel vor der Auslieferung 14 Tage aufzustallen und längstens zwei Tage zuvor klinisch tierärztlich untersuchen zu lassen. Werden diese Auflagen nicht eingehalten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die angezeigt wird. Es muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, dessen Höhe sich nach der Schwere des Vergehens richtet.

"Durch die Aufstallung wollen wir ein Eintragen der Infektion in einen freilaufenden Geflügelbestand weitestgehend verhindern. Ich appelliere deshalb an alle Geflügelhalter ihr Möglichstes zu tun, damit ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln bekommen", so der Minister. Sofern eine Aufstallung in geschlossenen Ställen nicht möglich sei, könnten auch dieses Mal Ausnahmen von der Aufstallung, allerdings unter Einhaltung strenger Kriterien, genehmigt werden. Dabei müssten sich, wie bereits im Herbst 2005, die Halter, die von der Ausnahme Gebrauch machen wollten, an das zuständige Veterinäramt wenden. "Zur Sicherheit müssen die Tiere dann mindestens einmal im Monat durch einen Tierarzt untersucht werden", erklärte der Minister. Der Bereich, in dem sich die Tiere aufhalten, müsse dabei nach oben und zur Seite gegen Vögel von außerhalb abgesichert sein.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit über 4,2 Millionen Hühner in rund 24.600 Betrieben, mehr als 800.000 Truthühner in etwa 870 Betrieben, zirka 62.000 Enten in etwa 830 Haltungen und rund 32.000 Gänse in über 750 Tierhaltungen.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de und www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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