Waldbrandgefahr

Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer

"Die Sommerhitze und trockene Winde haben die Vegetation und die obere Bodenschicht ausgetrocknet. Dadurch ist die Waldbrandgefahr angestiegen und nimmt täglich weiter zu", sagte der baden-württembergische Forstminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (18. Juli) in Stuttgart. Die Waldbrandgefahr bestehe vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim.

"Schon eine Kleinigkeit kann einen Waldbrand verursachen, wie der heiße Katalysator eines am Waldrand über trockener Grasnarbe geparkten Autos oder eine Glasscherbe, die unter sengender Sonne wie ein Brennglas wirken kann", betonte der Minister.

Nach Angaben von Minister Hauk entstehen über die Hälfte der Waldbrände durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar. Wenn es doch einmal zu einem Brand komme, sei es wichtig, dass er so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe gemeldet werde.

Regeln die im Wald eingehalten werden müssen:

-     Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

-     Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.

-     Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.

-     Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

-     Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt gelöscht werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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