Pachtverträgen mit Zirkusunternehmen

Bestimmte Tierarten lassen sich im reisenden Zirkus nicht artgerecht halten

Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger: Bestimmte Tierarten lassen sich im reisenden Zirkus nicht artgerecht halten

Empfehlungen für Städte und Gemeinden zu Pachtverträgen mit Zirkusunternehmen

„Tiere wie Elefanten, Giraffen, Großbären oder Nashörner kann man im reisenden Zirkus schlicht nicht artgerecht halten“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (16. Oktober) in Stuttgart. Deshalb empfiehlt sie Städten und Gemeinden, dieses Tierschutzproblem bei der Verpachtung von Festwiesen und Plätzen an Zirkusunternehmen zu berücksichtigen. „Leider ist es für die Kommunen nicht so ganz einfach zu steuern, welche Zirkusse man gerne gastieren lassen möchte und welche nicht. Es gibt inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden einengen.“ Deswegen hat die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz nun Empfehlungen formuliert, wie und unter welchen Bedingungen Städte und Gemeinden die Verpachtung kommunaler Flächen an Zirkusse nach tierschutzrechtlich sinnvollen Kriterien gestalten können.

„Das Vorführen besonders problematischer Tierarten steht in vielen Gegenden längst im Widerspruch zu den Wünschen der Bevölkerung“, begründet Jäger, weshalb sie nun den Städten und Gemeinden eine Hilfestellung anbietet. Die Erarbeitung entsprechender Hinweise war im Frühjahr auch durch den Landesbeirat für Tierschutz befürwortet worden.

Schon seit Jahren setzen sich die Bundesländer gegenüber der Bundesregierung dafür ein, bestimmte Wildtierarten in reisenden Zirkusunternehmen zu verbieten und damit dem Beispiel vieler EU-Mitgliedsstaaten wie Österreich, Dänemark oder Großbritannien zu folgen.

// //