Weinbau

Bonde begrüßt Initiative zur Erhaltung der Anbauregeln im Weinbau

„Der Weinbau ist Kultur- und Wirtschaftsgut und in vielen Regionen ein bestimmender Teil der Kulturlandschaft. Als Weinbau-, Naturschutz- und Tourismusminister weiß ich um die Wechselwirkungen von nachhaltiger Produktion, Erhalt von Kulturlandschaft, Vermarktung regionaler Produkte, Gastronomie und Tourismus. Deswegen setzt sich die Landesregierung von Baden-Württemberg auf allen Ebenen für den Erhalt der bewährten Anbauregeln im Weinbau ein. Es ist richtig und notwendig, dass sich die Weinbauregionen Europas heute mit einer Erklärung Gehör verschaffen und sich ausdrücklich gegen eine Liberalisierung des Weinanbaus aussprechen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde  bei einer Veranstaltung der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) in Brüssel. Dabei wurde von AREV eine Erklärung vorgestellt, die sich gegen eine Zerschlagung des europäischen Weinbaus wendet.
 
Die EU-Kommission hat bei den aktuellen Diskussionen um das Auslaufen des Anbaustopps für Reben den Vorschlag ins Spiel gebracht, innerhalb der bestehenden Anbaugebiete die Produktion durch Branchenverbände zu verwalten und außerhalb der bestehenden Anbaugebiete den Anbau von Reben mehr oder weniger freizugeben. Diese Überlegungen weichen damit nur unwesentlich von der ursprünglich geplanten vollständigen Liberalisierung ab. „Wir wollen verhindern, dass in unseren Regionen ein Wildwuchs an Reblandschaften entsteht, die bis in die Ackerbaugebiete hinein reicht“, sagte Bonde. Eine Abkehr von den bewährten Anbauregeln ginge zu Lasten der gewachsenen Weinbaukulturlandschaften, des Steillagenweinbaus, des Weintourismus, der Weinqualität, der Ökologie und Nachhaltigkeit, der Weinbaustrukturen und der Wirtschaftlichkeit des Weinbaus insgesamt. „Die Pläne der EU-Kommission würden zu einer Verschärfung der Flächenkonkurrenz führen. Das lehnen wir ab“, so Verbraucherminister Bonde.
 
Weinbau im Gleichgewicht halten

Es müsse daher im Weinbau weiterhin ein Gleichgewicht von Ökonomie, Ökologie und den sozialen Aspekten angestrebt werden. „Wir begrüßen deshalb auch den von elf weinbautreibenden Mitgliedsstaaten erarbeiteten Vorschlag zum Erhalt des europäischen Weinbaus, der der Europäischen Kommission vorliegt und in aller Deutlichkeit fordert, die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die bewährten Anbauregeln zu erhalten. Wir sind an dieser Stelle sehr dankbar für die Position vieler Abgeordneter des Europäischen Parlaments, die an der Seite der Winzerinnen und Winzer und der Regionen stehen“, so Bonde abschließend.
 
Die Erklärung der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) kann heruntergeladen werden unter folgender Adresse: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/presse7AREV_DECLARATION_DE_BRUXELLES_DE.pdf .
 
Seit Jahrzehnten besteht im europäischen Weinbau ein bewährtes System von Qualitäts- und Anbauregeln mit Anpflanzrechten. Die Qualitätsweinbauregionen haben in diesem Zusammenhang die Anbaugebiete für den Weinbau abgegrenzt, geeignete Rebsorten klassifiziert, Mindestmostgewichte festgelegt sowie Hektarhöchsterträge definiert. Diese ganzheitliche Qualitätspolitik hat sich bei konsequenter Umsetzung bewährt.
 
Mit der letzten Reform des Weinmarktes hat die EU im Jahr 2008 beschlossen, den seit 1976 bestehenden Anbaustopp für Reben nur noch bis Ende 2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustopp von den Mitgliedstaaten bis höchstens Ende 2018 verlängert werden. Ein Ende des Anbaustopps würde den Anbau von Weinreben auf beliebigen Flächen ermöglichen. Der aufwändige Steillagenweinbau wäre nicht mehr konkurrenzfähig und würde aufgegeben werden. Die gewachsene Weinbau-Kulturlandschaft würde sich deutlich verändern und an Attraktivität verlieren, die zu erwartende Massenproduktion von Wein zu erheblichen Marktstörungen und Werteverlusten führen.
 
Die Europäische Kommission wird eine Halbzeitbewertung der bestehenden Weinmarktreform vornehmen und dabei auch die Frage der zukünftigen Handhabung des Anbaustopps im Weinbau erörtern. Die EU-Kommission hat deshalb eine hochrangige Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten zur Thematik „Anbauregeln im Weinbau“ eingesetzt, die bis Ende 2012 über die weitere Vorgehensweise beraten soll. In dieses Gremium wurde der erwähnte Vorschlag zum Erhalt des Europäischen Weinbaus eingebracht, der von den elf weinbautreibenden Mitgliedsstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Bulgarien, Österreich und Griechenland erarbeitet wurde.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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