Ein weiterer H5N1 Fall am Bodensee

Bei dem Tier handelt es sich um eine Tafelente, die in Allensbach (Landkreis Konstanz) gefunden wurde. Der entsprechende Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und der Beobachtungsbezirk sind eingerichtet. Der Beobachtungsbezirk umfasst den kompletten Landkreis Konstanz, sowie einen zehn Kilometer langen Beobachtungsbereich entlang der baden-württembergischen Bodenseeuferlinie. Die gewerblichen Geflügelbetriebe werden in verstärkter Weise kontrolliert und die Tiere klinisch untersucht. Des weiteren werden Proben bei den Tieren für Laboruntersuchungen genommen.

Die Geflügelhalter innerhalb der Schutzzonen sind angehalten, ihre Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten und keine fremden Personen, außer dem Veterinärpersonal, in die Ställe zu lassen. Zu den Maßnahmen der Desinfektion gehören entsprechende Desinfektionsmatten oder –wannen, die vor den Ställen ausgelegt beziehungsweise aufgestellt werden. Darüber hinaus sollte genauestens darauf geachtet werden, dass die so genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann.

Im gesamten Sperr- und Beobachtungsgebiet gilt für Hunde Leinenpflicht und für Katzen ein Hausgebot.

Weitere Informationen zu allen Bereichen der Vogelgrippe erhalten Sie unter: www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.fli.bund.de und www.rki.de

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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