Weinbau

Erhalt des Weinbaus in Steillagen und Stärkung des heimischen Weinbaus im Vordergrund

„Der Steillagenanbau ist ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau. Kaum eine andere Bewirtschaftungsform prägt unsere Kulturlandschaft so stark, wie der Weinbau in Hang- und Steillagen mit seinen Rebterrassen und Trockenmauern“, sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Sonntag (6. Juni 2010) anlässlich des Steillagenfestes der Lauffener Weingärtner e. G. in Lauffen (Landkreis Heilbronn). Der Steillagenweinbau sei aufgrund der typischen Flora und Fauna darüber hinaus eine Landschaftsform mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit. Es sei daher eine wichtige Aufgabe, sich für den Erhalt dieser herausragenden Bewirtschaftungsform einzusetzen.

„Der bisherige Erhalt der Steillagen ist den enormen Anstrengungen der Weingärtnerinnen und Weingärtner zu verdanken. Ihnen gelingt es, aus bewährten und authentischen Rebsorten hochwertige Weine zu erzeugen“, erklärte die Staatssekretärin. Der Rückgang des Steillagenweinbaus zeige allerdings, dass der wirtschaftliche Druck enorm sei. „Diese Weine sind aus Kostengründen am Weinweltmarkt häufig nicht wettbewerbsfähig. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Förderung von Steillagen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU weiterzuentwickeln“, betonte Gurr-Hirsch.

Wesentlich mit dem Erhalt dieser gewachsenen Weinbaukulturlandschaft verbunden sei die Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben. Nach Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus und könne dann national nur noch bis zum Jahr 2018 verlängert werden. „Dieser Beschluss muss im Rahmen der für die Gemeinsame Weinmarktorganisation im Jahr 2012 vorgesehenen Halbzeitbewertung revidiert werden“, sagte die Staatssekretärin. Der Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln laufe auch den Bemühungen um Förderung von Weinqualität und dem Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und Weinbausteillagen massiv zuwider.

Land setzt sich international für Steillagenweinbau ein

Die Staatssekretärin war am 28. Mai dieses Jahres eigens mit baden-württembergischen Weinbaufachleuten aus Verbänden und Verwaltung nach Kroatien gereist, um an der Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) teilzunehmen.

„Die zentralen Inhalte der ´Stuttgarter Resolution` zur Weiterentwicklung des europäischen Weinbaus, die Ende März 2010 gemeinsam von baden-württembergischen und mittel- und osteuropäischen Weinbauregionen in Stuttgart verabschiedet wurde, sind in Kroatien in eine Resolution der AREV aufgenommen worden. Ziel ist es, das Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa zu erhalten“, betonte die Staatssekretärin. Das Votum der AREV stärke dem Steillagenweinbau den Rücken.

Der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen gehören 70 europäische Regionen an. Erarbeitet wurden unter anderem Empfehlungen zu Fragen der Weinbaupolitik, Weinmarktpolitik, globaler Weinhandel, Weinkultur, Weintourismus sowie Oenologie . Im Mittelpunkt der Vollversammlung in Porec standen die Themenfelder Pflanzrechtsregelung, EU-Anbaustopp und Weinbauförderprogramme der EU, die zugleich Gegenstand der EU-Weinmarktorganisation sind. Die in Porec gefassten Beschlüsse werden in die Beratungen zur EU-Weinmarktpolitik in Brüssel eingebracht.

Weitere Informationen zum Thema Weinbau finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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