Europa

Europäische Kommission plant Harmonisierung der Verbraucherrechte

"Die europaweite Harmonisierung des Verbraucherschutzes muss die Belange Deutschlands hinreichend berücksichtigen", sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (24. März) anlässlich einer Diskussion mit Verbraucherschutzexperten aus Wirtschaft, Verbänden und Politik in Brüssel. Die anstehende Harmonisierung des Verbraucherschutzes in allen europäischen Ländern dürfe nicht dazu führen, dass die Belange der heimischen Verbraucher zukünftig weniger Berücksichtigung finden.

Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland sei im internationalen Vergleich sehr hoch. Die geplante Vereinheitlichung des Verbraucherrechts auf europäischer Ebene dürfe nicht dazu führen, dass das Verbraucherschutzniveau innerhalb der Europäischen Union insgesamt ‑ und damit in Deutschland besonders stark ‑ abgesenkt werde.

Der von Brüssel vorgelegte Richtlinienentwurf beabsichtige eine weitgehende Harmonisierung des europäischen Verbraucherrechts. Die vier bestehenden Richtlinien zu Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften, zum Verbrauchsgüterkauf und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen zu einer gemeinsamen Rahmenrichtlinie zusammengefasst werden. Die Europäische Kommission verspricht sich hierdurch eine binnenmarktfördernde Wirkung. Das einheitliche Rechtssystem solle es den Unternehmern erleichtern, grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen anzubieten. Mehr Wettbewerb im europäischen Markt würde dann auch mittelbar den Verbrauchern zu Gute kommen, die von günstigeren Preisen profitieren sollen. Wesentliche Neuerung des Vorschlags sei die sogenannte Vollharmonisierung. Mitgliedstaaten hätten künftig nicht mehr das Recht, mit ihrem nationalen Verbraucherrecht über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Derzeit wird der Richtlinienentwurf im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union diskutiert.

"Die Initiative der Europäischen Kommission ist dem Grunde nach zu begrüßen. Europa braucht ein einheitliches und kohärentes Verbraucherrecht aus einem Guss. Dies darf allerdings nicht zu Lasten der deutschen Verbraucher gehen", betonte die Verbraucherschutz-Staatssekretärin. Würde der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission eins zu eins umgesetzt, müssten die deutschen Verbraucher mit einer deutlichen Absenkung des Verbraucherschutzniveaus rechnen. Dies sei für Baden-Württemberg nicht akzeptabel. Das Land setze sich deshalb dafür ein, dass es im europäischen Verbraucherrecht auch künftig beim bewährten Grundsatz der Mindestharmonisierung bleiben würde. Mitgliedstaaten müssten auch künftig noch die Möglichkeit haben, auf nationaler Ebene schärfere, über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehende Regelungen zum Schutz der Verbraucher erlassen zu können.

An einem Beispiel machte die Staatssekretärin die komplizierte Materie und die Folgen einer Vollharmonisierung deutlich: "Angenommen, die geplante Richtlinie wird nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission umgesetzt und enthält keine effektive Regelung zur Bekämpfung der sogenannten 'Online- Abofallen ', so wären uns künftig in Deutschland die Hände gebunden. Wir könnten keine strengere Regelung zur Bekämpfung dieser Landplage für die Verbraucher schaffen."

"Baden-Württemberg setzt sich für ein Verbraucherrecht ein, das sowohl die Interessen der Privathaushalte als auch der Wirtschaft berücksichtigt. Nur so wird sich die erwünschte binnenmarktfördernde Wirkung einstellen", erklärte Gurr-Hirsch. Auf keinen Fall dürfe jedoch das hohe Schutzniveau der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet werden.

Weitere Informationen zum Thema 'Verbraucherschutz' finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Unter www.verbraucherportal-bw.de finden sich detaillierte Informationen führender Verbraucherinstitutionen Baden-Württembergs.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
// //