Biodiversität

FAKT-Vorantragsverfahren für den Antrag 2020 und geplante Öffnung der Förderbereiche E und F

Blühstreifen

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Agrarumweltprogramm FAKT“

„Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Agrarumweltprogramm FAKT. Dadurch können ab dem Antragsjahr 2020 im Förderbereich E des Agrarumweltprogramms FAKT betriebliche Höchstgrenzen erhöht werden beziehungsweise wegfallen. Darüber hinaus können die Maßnahmen des Förderbereichs F landesweit angeboten werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (16. Dezember) in Stuttgart. Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, werde ein entsprechender Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.

Die Öffnungsmöglichkeiten waren zum Beginn der FAKT-Vorantragstellung für 2020 noch nicht bekannt. Bei diesen Maßnahmen soll folglich bei der Beantragung in 2020 die Vorantragstellung nicht begrenzend wirken.

Verbesserte Angebote im Detail

Förderbereich E - Brachebegrünungen

Konkret soll bei E 2.1 ‚Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne öVF-Anrechnung‘ die Begrenzung der Teilnahme von bisher 7 ha pro Betrieb auf 10 ha erhöht werden. Eine Erweiterung auf mehr als 7 ha (bis max. 10 ha) ist allerdings nur bis zu einer Fläche von maximal 50 % der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragstellung möglich.

Beispiel: Wenn ein Betrieb die Teilmaßnahme E2.1 in 2020 auf 8 ha erweitern möchte, benötigt er in 2020 dazu mindestens 16 ha Ackerfläche.

Bei E 7 ‚Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen‘ soll die bisherige Begrenzung auf 2 ha pro Betrieb aufgehoben werden. Die Beteiligung soll künftig bereits ab einer Mindestschlaggröße des förderfähigen Einzelschlages von 0,3 ha möglich sein.

Förderbereich F

Für die Teilmaßnahmen F1 ‚Winterbegrünung‘, F2 ‚Stickstoffdepotdüngung mit Injektion‘, F3 ‚Precision Farming‘ und F4 ‚Strip Till‘ sollen die Beschränkungen auf die Wasser- bzw. Erosionskulisse aufgehoben werden. Die Teilnahme ist künftig dann landesweit - außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten - möglich.

An der Teilmaßnahme F5 ‚Freiwillige Hoftorbilanz‘ kann künftig landesweit teilgenommen werden.

Über die im Vorverfahren bei allen anderen Maßnahmen angemeldeten Verlängerungen, Erweiterungen, Umstiege und Neueinstiege ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu entscheiden.

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