Vogelgrippe

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt Verdachtsfall H5N1 (hoch pathogen) bei Tafelente vom Bodensee

"Wir werden die bereits eingeleiteten Maßnahmen entsprechend intensivieren und die Kontrollen verstärken", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Samstag (25. Februar) in Stuttgart, nachdem das Friedrich-Löffler Institut das Vorliegen von H5N1 in der hoch pathogenen Variante bei der am Bodensee aufgefundenen Tafelente bestätigt hatte. "Dank einer guten und gründlichen Planung und einer schnellen Reaktion bereits beim Bekanntwerden des Verdachtsfalls sind wir nun gut aufgestellt und können schnell auf die neue Situation reagieren", erklärte der Minister.

Um den Fundort der toten Wildente wurde bereits am Freitag, sofort nach Bekanntgabe des Verdachtsfalls, ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. "Die zuständigen Behörden sind angewiesen, nun in verstärkter Weise die gewerblichen Geflügelhalterbetriebe regelmäßig klinisch zu untersuchen und Proben für eine virologische Untersuchung zu entnehmen", sagte Hauk. In einer Frist von 21 Tagen dürfen von Geflügel stammende tierische Nebenprodukte sowie Geflügel, Bruteier und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus oder in geflügelhaltende Betriebe gebracht werden. Dies gilt auch für frisches Fleisch, Hackfleisch oder Schabefleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, sowie von frei lebendem Federwild. Gülle und benutzte Einstreu darf ebenfalls nicht ausgebracht werden. Ausnahmen sind nicht möglich. Grundlage für diese Maßnahmen, die durch das Landratsamt Friedrichhafen ausgeführt werden, ist die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung .

 

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wurde ein Beobachtungsgebiet entlang des baden-württembergischen Seeufers mit einer Breite von zehn Kilometern als Schutzzone eingerichtet. Für einen Zeitraum von 15 Tagen gilt hier ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten.

 

Es sei nun besonders wichtig, dass in den Schutzzonen Geflügelhalter ihre Desinfektionsmaßnahmen noch stärker intensivierten und den Personenverkehr auf den Höfen nach Möglichkeit weitgehend einschränkten. „Ich appelliere deshalb an alle Geflügelhalter hier ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu zeigen, die Aufstallung streng einzuhalten und aktiv daran mitzuarbeiten, ein übergreifen der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu verhindern", betonte Minister Hauk. Darüber hinaus sollte genauestens darauf geachtet werden, dass die so genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann.

 

"Wir werden auch im Bereich des Wildvogel-Monitorings unsere Maßnahmen intensivieren. Die örtlichen Behörden werden ihre Kontrollen ausweiten und tote Vögel einsammeln. Des weiteren werden vermehrt Kotproben von lebenden Vögeln gesammelt und beprobt, um eine breite Übersicht über den aktuellen Gesundheitszustand der Tiere zu bekommen", unterstrich der Minister.

 

"Ich möchte klar darauf hinweisen, dass für den Bürger auf Grund der aktuellen Lage keine Gefahr besteht. Erste Priorität liegt nun darin, die Infektionskette zu unterbrechen und ein Überspringen des Virus vom Wild- auf das Hausgeflügel zu vermeiden. Aus diesem Grund werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen", betonte Minister Hauk.

 

Was den Fund von toten Tieren in freier Wildbahn betreffe, wies Minister Hauk nochmals darauf hin, tote Vögel auf keinen Fall ohne Handschuhe anzufassen. Wer einen toten Vogel findet, solle sich umgehend an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt, die örtlichen Veterinärbehörden oder notfalls auch an die Polizei wenden.

 

Weitere Informationen und Merkblätter sind unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg eingestellt. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat unter der Nummer 0711/126-2233 ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem Fragen zur Vogelgrippe beantwortet werden. Die Nummer ist zur Zeit auch am Wochenende zu ereichen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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