Förderung

Fünf neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt

ELR Broschüre

Minister Peter Hauk MdL: „Ziel unserer integrierten Förderpolitik ist es, die Stärken des Ländlichen Raums auszubauen und damit den Menschen auch auf lange Sicht gute Zukunftschancen zu bieten“. Fünf neue Schwerpunktgemeinden wurden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt, die Gemeinden Langenburg, Michelfeld, Hornberg, Grafenhausen und Kandern dürfen sich freuen.

„Ein sachlicher Blick auf die demographische Entwicklung der Gemeinde, effektive Beiträge zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und aktive Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft – durch all das zeichnen sich für uns die Schwerpunktgemeinden im ELR aus. Einen ganz wichtigen Part spielt dabei die aktive Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltung der Gemeindeentwicklung“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (10. September) in Stuttgart anlässlich der Anerkennung von fünf neuen Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Die Gemeinden Langenburg, Michelfeld, Hornberg, Grafenhausen und Kandern können sich ab dem Programmjahr 2021 für einen Zeitraum von fünf Jahren über den Status als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) freuen. Damit sind derzeit landesweit 30 Gemeinden als Schwerpunktgemeinden anerkannt.

Wie auch bei den Jahresprogrammentscheidungen, wird in den Schwerpunktgemeinden die Hälfte der im ELR bereitgestellten Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen eingesetzt. „Unsere ländlichen Gemeinden sind attraktiv, wenn sie über ansprechende und lebendige Ortskerne mit zeitgemäßem Wohnraum verfügen. Eine wesentliche Ergänzung dazu ist die Grundversorgung, damit die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, ihre alltäglichen Bedürfnisse ohne aufwändige Wege zu erledigen. Im Idealfall entsteht hier auch noch Raum für soziale Kontakte“, sagte Minister Hauk.

Die fünf anerkannten Schwerpunktgemeinden können sich in den nächsten fünf Jahren über einen um 10-Prozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen. Notwendig sind dazu noch Zielvereinbarungen zwischen den Schwerpunktgemeinden und den Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörde, die einen Förderrahmen festlegen.

Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen stehen im kommenden Programmjahr insbesondere Projekte der Grundversorgung wie Dorfgaststätten, Dorfläden sowie Bäckereien und Metzgereien im Fokus. Städte und Gemeinden können noch bis zum 30. September 2020 Aufnahmeanträge bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einreichen.

Hintergrundinformationen:

Die Verteilung der bislang anerkannten 30 Schwerpunktgemeinden nach Kreisen stellt sich wie folgt dar:

Regierungspräsidium Freiburg

Emmendingen:

  • Sasbach am Kaiserstuhl
  • Simonswald
  • Winden

Konstanz:

  • Tengen

Lörrach:

  • Kandern
  • Kleines Wiesental
  • Schönau GVV (interkommunal), Schönau im Schwarzwald, Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden

Ortenaukreis:

  • Hornberg

Schwarzwald-Baar-Kreis:

  • Bad Dürrheim

Tuttlingen:

  • Böttingen
  • Durchhausen

Waldshut:

  • Albbruck
  • Grafenhausen

Regierungspräsidium Karlsruhe

Freudenstadt:

  • Pfalzgrafenweiler
  • Waldachtal

Neckar-Odenwald-Kreis:

  • Schwarzach

Regierungspräsidium Stuttgart

Hohenlohekreis:

  • Dörzbach
  • Ingelfingen
  • Mulfingen

Main-Tauber-Kreis:

  • Ahorn
  • Igersheim

Ostalbkreis:

  • Kirchheim am Ries

Schwäbisch Hall:

  • Langenburg
  • Michelfeld

Regierungspräsidium Tübingen

Ravensburg:

  • Leutkirch

Reutlingen:

  • Grabenstetten
  • Hohenstein
  • St. Johann

Sigmaringen:

  • Leibertingen

Zollernalbkreis:

  • Dormettingen
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