Vogelgrippe

H5N1-Fall bei einer Wildente in Mannheim gemeldet

"Wie bereits bei den H5N1-Fällen am Bodensee haben wir in enger Abstimmung mit der Stadt Mannheim alle Maßnahmen eingeleitet", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (3. März ) in Stuttgart, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut einen neuen Fall H5N1 bei einer Wildente aus Mannheim gemeldet hatte. Es wird nun geprüft, ob bei dem betroffenen Tier die hoch pathogene Variante des Virus vorliegt. Mit einem Ergebnis wird Anfang nächster Woche gerechnet.

Um den Fundort der toten Wildente wird sofort ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. In einer Frist von 21 Tagen dürfen von Geflügel stammende tierische Nebenprodukte sowie Geflügel, Bruteier und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus oder in geflügelhaltende Betriebe gebracht werden. Dies gilt auch für frisches Fleisch, Hackfleisch oder Schabefleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, sowie von frei lebendem Federwild. Gülle und benutzte Einstreu darf ebenfalls nicht ausgebracht werden. Grundlage für diese Maßnahmen, die durch die Stadt Mannheim ausgeführt werden, ist die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung .

Ebenso wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern als Schutzzone eingerichtet. Für einen Zeitraum von 15 Tagen gilt hier ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten. Für Hunde gilt im Sperr- und Beobachtungsbezirk Leinenpflicht, für Katzen ein Hausgebot.

Im Sperrbezirk befinden sich Teile des Stadtkreises Mannheim und des Stadtkreises Ludwigshafen. Im Beobachtungsgebiet liegt das komplette Gebiet der Stadt Mannheim, liegen Teile vom Rhein-Neckar-Kreis, dem Landkreis Bergstraße (Hessen), der Stadt Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Die notwendigen Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die genaue Festlegung von Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet erfolgt durch die zuständigen Behörden, und werden morgen öffentlich bekannt gemacht.

"Es ist nun besonders wichtig, dass die Geflügelhalter innerhalb der Schutzzonen ihre Desinfektionsmaßnahmen einhalten und das Betreten der Ställe durch fremde Personen unterbinden. Zu den wichtigen Maßnahmen im Bereich der Desinfektion gehört auch die Auslegung von Desinfektionsmatten beziehungsweise die Aufstellung von Desinfektionswannen. Darüber hinaus sollte genauestens darauf geachtet werden, dass die so genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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