Hauk: Alle wichtigen Maßnahmen sind ergriffen

"Wir haben alle wichtigen Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus in der Bodenseeregion und in Baden-Württemberg zu verhindern", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (24. Februar) auf der Landespressekonferenz in Stuttgart. Die Aggressivität des Virus ist bislang nicht geklärt.

Um den Fundort der toten Wildente wird ab sofort eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. "Die zuständigen Behörden werden die gewerblichen Geflügelhalterbetriebe regelmäßig klinisch untersuchen und gegebenenfalls Proben für eine virologische Untersuchung entnehmen", sagte Peter Hauk. In einer Frist von drei Wochen gilt für die Schutzzone ein Verbringverbot für lebendes Geflügel, lebende Vögel sowie für Gülle und benutzte Einstreu in und aus den Betrieben. Gleichermaßen davon betroffen sind Bruteier, frisches Fleisch, Hackfleisch oder andere Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen sowie frei lebendes Federwild. Das heißt, es darf in die Schutzzone nichts hinein, aus der Schutzzone nichts hinausgebracht werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Anforderungen im Einzelfall mit Genehmigung möglich. Grundlage für diese Maßnahmen, die durch das Landratsamt Friedrichhafen ausgeführt werden, ist das Tierseuchengesetz in Verbindung mit der EU-Entscheidung 2006/115/EG.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern einschließlich der Schutzzone eingerichtet, die entlang des Bodenseeufers verläuft. Für einen Zeitraum von 15 Tagen gilt hier ein Verbringverbot von lebendem Geflügel, Vögeln und Bruteiern.

"Den Geflügelhaltern empfehle ich, ihre Desinfektionsmaßnahmen zu intensivieren und den Personenverkehr auf den Höfen möglichst einzuschränken", rät Peter Hauk. Darüber hinaus sollte streng darauf geachtet werden, dass die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann.

Was den Fund von toten Tieren in freier Wildbahn betrifft: "Tote Vögel sollten auf keinen Fall ohne Handschuhe angefasst werden. Wer einen toten Vogel findet, wende sich an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt oder notfalls auch die Polizei", sagt Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

In den vergangenen Monaten wurden im Bodenseekreis 76 Vögel getestet, darunter 40 Enten. Damit hat sich das intensive Wild- und Hausgeflügelmonitoring der vergangenen Monate als Frühwarnsystem bewährt. Insgesamt wurden seit November 2005, 751 Wildvögel in Baden-Württemberg bis zum 21. Februar 2006 untersucht. Davon waren 441 der untersuchten Tiere Enten. Hinzu kommen 147 weitere Heim- und Zoovögel.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Webseite des Ministeriums Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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