Hauk bei der Mitgliederversammlung der Württembergischen Weinerzeugergemeinschaft e.V.

"Die Wettbewerbssituation mit den überseeischen Weinbauregionen erfordert zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und eine Weiterentwicklung von Produktion und Vermarktung. Unsere regionaltypischen Spezialitäten, unsere hervorragenden Rebsortenweine in Württemberg und Baden müssen noch besser hervorgehoben werden. Auf europäischer Ebene wird Baden-Württemberg deshalb darauf bestehen, dass die Produktion von Qualität honoriert wird", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (24. März) bei der Mitgliederversammlung der Württembergischen Weinerzeugergemeinschaft e.V. in Untergruppenbach (Landkreis Heilbronn).

Mit der EU-Förderung im Weinbau konnten in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2001 rund 2.800 Hektar mit einem Betrag von rund 17 Millionen Euro umstrukturiert werden. Dies sind insgesamt rund 10 Prozent der baden-württembergischen Rebflächen. Mit dem Jahr 2006 wird die erste Förderperiode abgeschlossen sein. "Ab dem Jahr 2007 wird das Förderprogramm in Teilen neu und flexibler ausgerichtet, um unsere Reblagen auch zukünftig den aktuellen produktions- und markttechnischen Herausforderungen anzupassen", so der Minister. So solle für beide Anbaugebiete Württemberg und Baden ein einheitliches Umstrukturierungsprogramm gelten. Außerdem werde die Tröpfchenbewässerung in die Förderung aufgenommen. "Die Umstrukturierung soll im Jahr 2007 mit 6.400 Euro pro Hektar und die Tröpfchenbewässerung mit 1.800 Euro pro Hektar gefördert werden. Bis zum 31. Mai dieses Jahres sollen Anträge für Maßnahmen im Jahr 2007 gestellt werden können", erklärte Hauk.

Die derzeitigen Regelungen für Saisonarbeitskräfte seien auch für die baden-württembergischen Winzer unbefriedigend. Dabei gehe es vor allem um die Eckpunkteregelung und die Sozialversicherung. "Die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte ist für die landwirtschaftlichen Betriebe mit Sonderkulturen unverzichtbar. Auf Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat können jetzt bei nachgewiesener Betriebserweiterung oder Produktionsintensivierung weitere ausländische Saisonbeschäftigte angefordert und bewilligt werden", betonte der Minister.

Auch die Anwendung der neuen EU-Vorschriften zur Sozialversicherung für polnische Arbeitskräfte bereite erhebliche Probleme und führe zu Kostensteigerungen und einem großen bürokratischen Aufwand für die landwirtschaftlichen Unternehmen. "Der Bundesrat hat daher auf Antrag Baden-Württembergs die Bundesregierung aufgefordert, mit der polnischen Regierung intensive Verhandlungen zu führen, um für den Einsatz von Saisonarbeitskräften wieder eine annehmbare Regelung zu erhalten", so Hauk.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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