Ernährung

Hauk fordert generelle Herkunftsangabe bei Bio-Erzeugnissen

"Wer Bio-Waren kauft und dafür einen höheren Preis bezahlt, der muss auch klar erkennen können, wo diese Ware her kommt. Das sechseckige Biozeichen muss mit einer Herkunftsangabe ergänzt werden. Sonst bleibt es weitgehend wertlos", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Sonntag (15. Januar) beim Baden-Württemberg-Tag auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin.

Der gesamte Lebensmittelmarkt, einschließlich des Bio-Marktes, sei inzwischen so weitgehend internationalisiert, dass die Kunden nur noch in wenigen Produktbereichen, beispielsweise bei Milch und Käse anhand des ovalen EU-Molkereistempels, erkennen können, wo das Produkt her kommt. Bei Bio-Waren jedoch, wo infolge des höheren Preises ein besonderes Interesse an einer Herkunftsangabe bestehe, bleibe dem Kunden vielfach der Ursprung des Produktes verborgen. Der Bund sei gefordert, dies zu ändern. "Das sechseckige, weiß-grüne Biozeichen kann jederzeit nach dem Beispiel des "Biozeichens Baden-Württemberg", um eine Herkunftsangabe ergänzt werden. Mehrere Länder und Regionen wollen bereits dem Beispiel Baden-Württembergs folgen und das allgemeine Biozeichen entsprechend regional ergänzen. Es genügt einfach nicht, auf anonyme Ware einen allgemein Bio-Stempel zu drücken, aber den Kunden in Unkenntnis darüber zu lassen, woher das Produkt kommt", betonte der Minister.

Agrarminister Peter Hauk belegte seine Forderung mit einer aktuellen Verbraucherumfrage. Für 67 Prozent der Verbraucher sei die regionale Herkunft bei Bio-Lebensmitteln von besonderer Bedeutung. "Damit ist eine verlässliche und konsequente Kennzeichnung der regionalen Herkunft für über zwei Drittel der Verbraucher ein maßgebliches Kaufkriterium. Einer nationalen Herkunftskennzeichnung messen dagegen nur 25 Prozent der Verbraucher eine besondere Bedeutung bei und einer europäischen Herkunftskennzeichnung gar nur acht Prozent", betonte Hauk . Minister Hauk sieht deshalb auch weniger Bedarf an einer nationalen Kennzeichnung des "Bio-Sechsecks" oder einer europäischen Herkunftsangabe, wie neuerdings vorgeschlagen wird.

Das Land Baden-Württemberg hat für sein "Biozeichen Baden-Württemberg" als erstes Bundesland die Bestätigung der EU-Kommission erhalten. Es wird inzwischen von über 50 Firmen genutzt. "Wir sind g erne bereit, unser System der regionalen Herkunftskennzeichnung bei Bio-Lebensmitteln mit dem Biozeichen Baden-Württemberg bei entsprechender Anpassung anderen Bundesländern freizugeben, wie dies bereits gegenüber Hessen erfolgte", erklärte Hauk . Die Biozeichen auf Landesebene sollten aber grundsätzlich strengere Regeln beinhalten als die EU-Ökoverordnung vorgibt. Grundlage sollen die gemeinsamen Mindeststandards der Bioanbauverbände darstellen, die auf den Rahmenrichtlinien der früheren Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau beruhen. Diese schreiben beispielsweise vor, dass der Bauer nur in Ausnahmefällen Tiere aus konventioneller Haltung einkaufen darf, die Hälfte des Tierfutters auf dem eigenen Hof produzieren muss, und insbesondere nur der ganze Betrieb auf ökologischen Landbau umgestellt werden kann. Während nach der EU-Ökoverordnung einzelne Betriebszweige zertifiziert werden können und zum Beispiel neben einer intensiven Schweinemast auf den gleichen Betrieb Biomilch erzeugt werden kann, ist eine Anerkennung nach den Vorgaben des Biozeichens Baden–Württembergs nur möglich, wenn der gesamte Betrieb nach den Vorgaben wirtschaftet, erläuterte Hauk .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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