Vogelgrippe

Hauk und Gurr-Hirsch bei Schwerpunktkontrolle von Tiertransporten

„Durch das Auftreten des Vogelgrippevirus in Italien, Griechenland, Bulgarien, Slowenien und Deutschland sind wir angehalten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verbraucher höchst möglichen Schutz zu gewähren. Zusätzlich zur Intensivierung des Zugvogel-Monitoring und entsprechende Kontrollen von Reisenden durch Veterinäre, Zollbehörden und Polizei, werden wir noch durch ein vorgezogenes Aufstallungsgebot ab Freitag, den 17. Februar auf die neuen Gegebenheiten reagieren“, erläuterte Hauk. "Für uns ist es wichtig, die Infektionskette zu unterbrechen und dadurch bestmöglichen Schutz für Geflügel und Verbraucher zu bieten", so Peter Hauk. Der Minister appellierte außerdem an die Reisenden, entsprechende Importverbote zu beachten. Die Geflügelbesitzer bat er nochmals eindringlich darauf zu achten, dass eine gemeinsame Fütterung von Haus- und Wildgeflügel nicht stattfindet. Bei geringsten Anzeichen der Seuche sei sofort eine Meldung an das zuständige Veterinäramt zu machen.

Neben der Vorbeugung gegen Tierseuchen dienten die im Land vermehrt stattfindenden Schwerpunktkontrollen auch einer intensiven Überwachung der Tiertransporte und dem damit verbundenen Schutz von Schlachttieren. „Bei knapp 64.000 Tiertransportkontrollen im Jahr 2004 in Baden-Württemberg achten wir besonders auf die Einhaltung der Tiertransportvorschriften. Ungeeignete oder mangelhafte Transportmittel, eine zu hohe Besatzdichte in den Transportern, eine unzureichende Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter und die Überschreitung der zulässigen Transporthöchstdauer wurden bei früheren Kontrollen bemängelt. Dies zu vermeiden und bei erneutem Auftreten sofortige Abhilfe zu schaffen, ist Ziel und Sinn unserer intensiven Kontrollen“, erläuterte Hauk.

Die EU-Kommission hat Ende 2004 eine Verordnung zur Regelung der anzuwendenden Anforderungen an den Tiertransport erlassen, die ab dem 5. Januar 2007 in Kraft tritt. Hierin wurde dem zentralen Anliegen der Landesregierung, die EU-Exporterstattung für lebendes Schlachtvieh generell zu streichen, Rechnung getragen. „Die erlassene Verordnung geht bereits in die richtige Richtung, dennoch wird die Landesregierung sich weiterhin für eine deutliche Verbesserung zum Wohle von lebenden Tieren beim Transport einsetzen“, betonte Hauk.

Weitere Informationen zu den Themen Vogelgrippe und Tierschutz erhalten Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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