Initiative Baden-Württembergs im Bundesratsagrarausschuss angenommen  

"Die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte ist für die landwirtschaftlichen Betriebe und insbesondere für die Sonderkulturbetriebe unverzichtbar. Um weitere Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft zu vermeiden, hat der Bundesrats-Agrarausschuss eine Empfehlung Baden-Württembergs angenommen. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, in bilateralen Gesprächen mit Polen Probleme, die bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte entstanden sind, auszuräumen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (17. Januar) in Stuttgart.

Bis zum 30.06.2005 wurden Fragen nach der Sozialversicherungspflicht für alle Saisonarbeitskräfte nach deutschem Recht im Rahmen der Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung beurteilt. Seit 01.07.2005 müssen nun Saisonarbeiter aus Polen, die in ihrer Heimat versicherungspflichtig beschäftigt sind und die Saisonarbeit während ihres bezahlten Urlaubs ausüben, nach den polnischen Rechtsvorschriften versichert bleiben (dies gilt nicht für Hausfrauen, Studenten, Rentner und Arbeitslose). Eine vergleichbare sozialversicherungsfreie Beschäftigung (kurzfristige Tätigkeit) wie in Deutschland besteht in Polen nicht.

Der deutsche Arbeitgeber muss nun direkt mit den polnischen Versicherungsträgern abrechnen. Dadurch entsteht für die landwirtschaftlichen Unternehmen ein nicht absehbarer, zusätzlicher, langwieriger und unzumutbarer Bürokratieaufwand für Anträge, Nachweise und Kontrollen sowie eine enorme Kostensteigerung. Dies hat für die Agrarbetriebe auch insofern ein großes Gewicht, da zirka 90 Prozent der Saisonarbeiter in der Landwirtschaft aus Polen kommen.

Auch die Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsministerien hat am 12. Januar 2006 zur Problematik der Sozialversicherungspflicht polnischer Saisonarbeitnehmer einen Beschluss gefasst, der in die gleiche Richtung zielt. Darüber hinaus beschlossen die Amtschefs auf Vorschlag Baden-Württembergs, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu bitten, in die neue Eckpunkteregelung zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte eine Öffnungsklausel (so genannte Härtefallregelung) aufzunehmen. Hierbei geht es um Probleme, die durch die vorgesehene Beschränkung der Anzahl ausländischer Saisonarbeitskräfte pro Betrieb entstehen könnte. Mit dieser Öffnungsklausel soll bei besonderen betrieblichen Konstellationen, wie beispielsweise Produktionserweiterung oder Intensivierung, unbillige Härten in den Betrieben vermieden werden.

"Mit der Initiative Baden-Württembergs, die nun vom Bundesrats-Agrarausschuss befürwortet wurde, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, in Verhandlungen mit der polnischen Regierung darauf hin zu wirken, dass für Saisonarbeitskräfte aus diesem Land im polnischen Sozialversicherungsrecht eine Regelung für geringfügig Beschäftigte, angelehnt an die in Deutschland geltenden Bestimmungen, eingeführt wird", betonte der Minister. Das Bundesratsplenum wird am 10. Februar 2006 hierüber endgültig entscheiden.

" Die ausländischen Saisonarbeitskräfte sind eine wichtige Stütze der Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Sonderkulturbetriebe geworden und tragen auch sehr stark zum Erhalt von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich bei. Es muss daher unser Bestreben sein, Regelungen zu schaffen, die für beide Seiten, landwirtschaftliche Betriebe und ausländische Saisonarbeitnehmer, akzeptabel und praktikabel sind", sagte Hauk .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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