Drittlandexporten

Juristische Einschätzung und EU-Parlament unterstreichen Handlungsbedarf bei Drittlandexporten lebender Tiere

Aus Deutschland wurden im Jahr 2017 79.289 Rinder trotz bekannter erheblicher Missstände in Drittländer exportiert. Schlachttiere werden tage- bis wochenlang unter widrigen Umständen transportiert, um schlussendlich im Bestimmungsland wie den Nahen Osten, der Türkei oder Nordafrika unter tierschutzwidrigen Umständen geschlachtet zu werden.

Die Kuh bleibt hier

Aus Deutschland wurden im Jahr 2017 79.289 Rinder trotz bekannter erheblicher Missstände in Drittländer exportiert. Schlachttiere werden tage- bis wochenlang unter widrigen Umständen transportiert, um schlussendlich im Bestimmungsland wie den Nahen Osten, der Türkei oder Nordafrika unter tierschutzwidrigen Umständen geschlachtet zu werden. Aus Baden-Württemberg werden schon länger keine Schlachttiere mehr in Drittländer exportiert, allerdings Zuchttiere. Zuchttiere, vor allem wertvolle tragende Färsen, werden unter den gleichen schlechten Bedingungen wie Schlachttiere transportiert. Ebenfalls werden sie – teilweise schon, wenn sie nach der ersten Kalbung ausgemolken sind – in diesen Ländern tierschutzwidrig geschlachtet. Rechtliche Voraussetzung für einen Lebendtierexport sind Zeugnisse von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten. Schon seit Längerem hatten sich Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, auch aus Baden-Württemberg, aus Gewissensgründen immer wieder geweigert, Langstreckentransporte in Drittländer abzufertigen. Die Tierärztinnen und Tierärzte sahen sich sowohl einem Druck von Seiten der Handelsunternehmen und Erzeuger als auch teilweise Weisungen des Dienstherrn mit Androhungen disziplinarrechtlicher Maßnahmen ausgesetzt.

„Kürzlich hat eine Veröffentlichung von einem der renommiertesten Juristen im deutschen Tierschutzrecht, Dr. Christoph Maisack, und einem ebenso namhaften Tierarzt für Tierschutz bei Transporten, Dr. Alexander Rabitsch, neuen Wind in die Diskussion um die Abfertigung solcher, aus tierschutzfachlicher Sicht hochzweifelhafter, Drittlandtransporte gebracht“, so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 19. Februar in Stuttgart. Darin wurde juristisch aufgearbeitet, dass bei einem weiteren Ausstellen von Zeugnissen für Langstreckentransporte in Drittländer eine strafrechtliche Verfolgung von Amtstierärztinnen und Amtstierärzte wegen Beihilfe zur Tierquälerei möglich ist, wobei aufgrund der im Ausland begangenen Haupttat (also der eigentlichen Tierquälerei) ein Strafverfahren in der Regel nicht eingeleitet wird. Nach der Veröffentlichung liegt der eigentliche Schwerpunkt im Beamtenrecht. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, dienstlichen Anordnungen, also Weisungen der Vorgesetzten oder des Vorgesetzten, Folge zu leisten. Die Einordnung des Zeugnisses als Beihilfe zu einer Straftat führt dazu, dass die Beamtin oder der Beamte sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist, einer auf diese Amtshandlung gerichteten Weisung nach erfolgloser Remonstration keine Folge zu leisten. Ein weiteres von einem Landesministerium in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten, bestätigt die Einschätzung des Juristen Maisack.

Als Reaktion auf diese Veröffentlichung haben bayerische Veterinärämter mit Rückendeckung durch Landräte und amtstierärztliche Standesvertretungen das Ausstellen von Zeugnissen für solche Langstreckentransporte ausgesetzt. Den Anfang hat ein Veterinäramt gemacht, indem es den Transport einer trächtigen Färse nach Usbekistan, deren Transport über 5.000 Kilometer lang gewesen wäre, unterbunden hatte. Nun soll das bayerische Umweltministerium über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Ein bayerisches Veterinäramt hatte schon im Jahr 2015 ein Urteil erstritten, das klar besagt, dass auch auf Streckenabschnitten außerhalb der EU die Mindestanforderungen der europäischen Tierschutztransportverordnung einzuhalten sind. „Allerdings wissen wir von großen Diskrepanzen zu den Mindestanforderungen, wie fehlenden Infrastrukturen zur Versorgung der Tiere auf Streckenabschnitten in Drittländern. Ebenso ist die rechtlich verankerte Plausibilitätsprüfung, also ob gemäß dem Fahrtenbuch alle Anforderungen eingehalten werden, für den Streckenabschnitt im Drittland für die Amtstierärztin oder den Amtstierarzt kaum möglich“, erklärt Stubenbord. Weitere Landratsämter anderer Bundesländer haben den Export in Drittländer vorerst untersagt.

Zu dem schon leidvollen Transport kommt hinzu, dass die Tiere in den Zielländern meist unter tierschutzwidrigen Bedingungen abgeladen, getrieben und schlussendlich – ob vor oder nach einer Zuchtnutzung – mit grausamen Methoden geschlachtet werden. Das Ausstechen der Augen bei vollem Bewusstsein und das Schächten, also der Blutentzug bei voller Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit, seien hier als Beispiele genannt. „Beide Taten sind in den Zielländern keineswegs Einzelfälle und nach unserem Recht jedoch als Straftaten einzuordnen“, betont Stubenbord. Trotz der Kenntnis von diesen Missständen wurden weiterhin Tiertransporte in Drittländer über Jahrzehnte ermöglicht. Und das ist laut Stubenbord der wahre Skandal: „Die Missstände sind uns schon lange bekannt, aber lediglich das Verweigern von Zeugnissen einzelner Amtstierärztinnen und Amtstierärzte haben einzelne Exporte verhindert.“

Bedenkliche Zustände bescheinigt nun auch ein Bericht im EU-Agrarausschusses, der durch das europäische Parlament angenommen wurde. Nach Ansicht des Parlaments sollen Tiertransporte, die mehr als acht Stunden dauern, so weit wie möglich reduziert werden. Stattdessen sollen Alternativen stärker genutzt werden, wie beispielsweise der Transport von tierischen Erzeugnissen anstelle von lebenden Tieren. Um die Zahl der Verstöße zu verringern, sollen mehr unangekündigte Kontrollen durchgeführt und Technologien für die Echtzeit-Verfolgung von Fahrten eingesetzt werden.

„Der Druck, diese Transporte nicht zu genehmigen, darf aber nicht weiter auf den Schultern einzelner Amtstierärztinnen und Amtstierärzte lasten. In dieser Angelegenheit müssen die Land/- und Stadträte eindeutig hinter den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten stehen, um diese einerseits vor Beihilfe zur Tierquälerei zu schützen und andererseits, um sie im moralischen Handeln zu unterstützen. Tierärztinnen und Tierärzte haben nicht Tiermedizin studiert, um ein solches Tierleid wissentlich in Kauf nehmen zu wollen“, betonte die Amtstierärztin. Bis zur kompletten Abstellung der tierschutzrelevanten Mängel an den EU-Außengrenzen und den Drittländern sind nach Stubenbord und amtstierärztlichen Standesvertretungen die Langzeittransporte einzustellen. Bevor die Transporte überhaupt wiederaufgenommen werden dürften, müsse erstmal ein System etabliert werden, dass die Einhaltung des Tierschutzes auf den Transportstrecken in den Drittländern sichert. Eine unabhängige Kommission könnte die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen auf den Strecken im Drittland prüfen und so Transportrouten mit zertifizierten und zugelassenen Versorgungsstationen freigeben. Auch die Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Entladung und die grundsätzliche Tierschutzsituation, beispielsweise auf Schlachthöfen im Bestimmungsland, solle geprüft und beurteilt werden.

„Ein Transport über mehrere Tage und tausende Kilometer hinweg stellt auch bei Einhaltung aller Mindestanforderungen eine erhebliche Belastung für die Tiere dar. Eine absolute Höchstdauer von acht Stunden für Tiertransporte, wie schon lange gefordert, ist überfällig“, erklärt Stubenbord.

Vorangegangene Pressemitteilung zu Drittlandexporten finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz finden Sie hier.

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