Tierschutz

Klebepasten zur Taubenabwehr: Immer wieder verklebte Vögel in baden-württembergischen Städten

Gutachten beweist, dass die tierschädliche Klebepaste nicht nur bei Tauben zum Tod führt

„Bei der Vergrämung von Tauben werden auch sogenannte Klebepasten eingesetzt, die den Tauben an den Füßen unangenehm sein sollen. Dadurch sollen die Tauben abgehalten werden, sich an den mit Klebepasten versehenen Stellen niederzulassen“, erläutert die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord, am 28. August in Stuttgart. Ein vom Landestierschutzbeauftragten aus Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, in Auftrag gegebenes Gutachten beweist, dass diese Pasten selbst bei korrekter Anwendung hochgradig tierschädlich sind.

Die Hersteller berufen sich darauf, dass bei korrekter Anwendung der Pasten durch Abstreuen der Paste mit Quarzsand derartige Verletzungen nicht auftreten würden. „Zur Überprüfung dieser Hypothese wurde das eingangs angesprochene Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem eine dieser Pasten unter Beachtung der Herstellervorschriften getestet und untersucht wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die Paste selbst bei Einhaltung aller Vorgaben des Herstellers dazu führt, dass Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbel der Tauben und anderer Vögel verkleben, womit die Zufügung von länger anhaltenden Schmerzen, Leiden und Schmerzen bewiesen wurde. Außerdem werden auch verklebte Mauersegler und Turmfalken in baden-württembergischen Städten vorgefunden“, so Stubenbord.

Natürlich sind auch bei der Verwendung von etwaigen Fallen gegen Tauben oder andere Tiere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Auch ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese verbunden ist. Schließlich stellt das Tierschutzgesetz die Tötung ohne vernünftigen Grund und die Zufügung erheblicher Schmerzen oder Leiden unter Strafe.

„Tauben sind in der Regel nicht als Schädlinge einzustufen. Tauben können in Einzelfällen als Schädlingen eingestuft werden, beispielsweise, wenn sie sich im Bereich von Krankenhäusern aufhalten. Tierschädliche Handlungen sind dann allerdings auch nur zulässig, wenn sie so schonend sind, wie es nach aktuellem wissenschaftlichen Stand der Erkenntnisse möglich ist“, betont Stubenbord. Dies wurde auch durch ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht bestätigt.

Die Tierärztin erläutert zum Schluss: „Aus Tierschutzsicht ist die Verwendung dieser Pasten hochgradig problematisch und sollte daher verboten werden. Diese Pasten haben eine so stark klebende Wirkung, dass Tauben und andere Vögel, die damit in Berührung kommen, automatisch versuchen, das Klebemittel durch Putzen wieder von ihren Gliedmaßen zu entfernen. Dadurch gelangt die Paste in das Gefieder und auch an die Schnäbel, was dazu führt, dass den Tieren dadurch keine Fortbewegung und keine Nahrungszufuhr mehr möglich ist.“ Die Tiere würden so erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden erleiden, die letztlich sogar zum Tod führen können. Auch Insekten können an der Paste kleben bleiben und verenden.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zur Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben

DLG Gutachten über das Taubenabwehrgel

Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz

 

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