Tierschutz

Land verlängert Antragsfrist bei der Tierheimförderung 2022

Hund und Katze

Minister Peter Hauk MdL: „Anträge auf Tierheimförderung können noch bis zum 7. November bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden.“ Das Land verlängert die Antragsfrist bei der Tierheimförderung 2022.  Das bedeutet eine weitere Unterstützung für Kommunen und Tierschutzvereine.

„Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist leider nach wie vor angespannt, bei vielen fehlt das Geld für Investitionen. Wir wollen weiterhin die Kommunen und den ehrenamtlichen Tierschutz bei dringend notwendigen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen unterstützen und haben daher die Antragsfrist der Tierheimförderung des Landes in diesem Jahr bis zum 7. November verlängert. Bis dahin können Förderanträge weiterhin bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (6. Oktober).

Das Land stellt jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert dabei projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Die Frist zur Antragsstellung der Tierheimförderung 2022 wurde nun bis zum 7. November verlängert. Antragstellern, die ihren Antrag im Rahmen der regulär vorgesehen Frist gestellt haben, wird dadurch selbstverständlich kein Nachteil entstehen, diese Anträge werden unabhängig von der Fristverlängerung bearbeitet.

„Das vorbildliche Engagement der Tierschutzvereine im Land mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort ist für uns unverzichtbar. Diese leisten wertvolle Arbeit, sei es bei der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in Tierheimen oder bei der Beratung von Tierhaltern. Bei der Erfüllung dieser vielfältigen und wichtigen Aufgaben wollen wir sie deshalb selbstverständlich gerne weiter unterstützen", betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Der Antrag der Gemeinde oder des Landkreises muss bis zum 7. November 2022 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung inklusive Verfahrensablauf und Verwaltungsvorschrift finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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