Landesbeirat für Tierschutz

Landesbeirat für Tierschutz begrüßt Förderung der Reptilienauffangstation München durch die Landesregierung

Der beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtete Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 22.10.2014 aktuelle Tierschutzthemen beraten.

Auffangstation für Reptilien
Das Thema Reptilienhaltung beschäftigt den Beirat schon seit längerer Zeit. Die unüberlegte Anschaffung von exotischen Tieren mit teilweise hohen Ansprüchen an ihre Unterbringung und Versorgung überfordert viele Tierhalter. Deshalb müssen immer wieder Tiere von den Behörden beschlagnahmt werden. Außerdem werden immer häufiger Reptilien in Tierheimen abgegeben oder gar ausgesetzt. Für solche Tiere stehen oft keine geeigneten Behandlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Beirat begrüßt daher die jetzt von der Landesregierung vereinbarte Förderung der Reptilienauffangstation in München mit 100.000.- Euro. Damit sollen dort weitere Unterbringungsmöglichkeiten für große Reptilien, aber auch exotische Säugetiere geschaffen werden. Die Auffangstation verpflichtet sich im Gegenzug, bevorzugt auch Tiere aus Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Vollzugsbehörden und der Tierheime.

Langfristiges Ziel bleibt aber, die unüberlegte Anschaffung solcher Tiere zu vermeiden. Hier ist jeder Interessent gefragt, sich vor dem Kauf ausreichend über die Herkunft, die Haltungsanforderungen, die Lebensdauer, die Endgröße der Tiere, aber auch die Kosten der Haltung zu informieren. Ebenso ist aber auch der Handel gefordert, aktiv fachkundige Aufklärung zu betreiben.

Tierversuche
Tierversuche stehen seit langer Zeit in der öffentlichen Kritik. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien zu Tierversuchen an Primaten am Max-Planck-Institut in Tübingen war Anlass, dieses Thema im Beirat wieder aufzurufen. Der Landesbeirat hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz um detaillierte Information zum aktuellen Sachstand gebeten. Er begrüßt die von den zuständigen Behörden eingeleiteten Ermittlungen und Maßnahmen.

Der Landesbeirat unterstützt das Ministerium in der Absicht, von der Bundesregierung nochmals eine korrekte und vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (RL 2010/63/EU) in  nationales Recht einzufordern. Dies betrifft insbesondere die an die zuständige Behörde gerichteten Regelungen zur Prüfung von Tierversuchsanträgen. Hierzu muss im Tierschutzgesetz deutlich gemacht werden, dass die Projektbeurteilung durch die Behörden mit Unterstützung durch die  Ethikkommissionen eine vertiefte inhaltliche Prüfung, einschließlich einer Schaden-Nutzenanalyse umfasst, "in deren Rahmen bewertet wird, ob die Schäden für die Tiere in Form von Schmerzen, Leiden und Ängsten unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen durch das erwartete Ergebnis gerechtfertigt sind und letztlich Menschen, Tieren oder der Umwelt zugute kommen können" (Artikel 38 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie).

Quelle:

Landesbeirat für Tierschutz
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