Landesbeirat für Tierschutz

Landesbeirat für Tierschutz sieht Handlungsbedarf bei privater Haltung wildlebender Tiere

Der beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtete Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 26. März 2015 aktuelle Tierschutzthemen beraten.

Haltung von Tieren wildlebender Arten in Privathand

Das Thema Haltung von Wildtieren wurde vom Tierschutzbeirat schon mehrfach aufgegriffen. Ungeachtet der bestehenden artenschutzrechtlichen Beschränkungen sind auf dem Markt auch gefährliche Wildtiere wie Raubkatzen, Echsen bis hin zu Krokodilarten oder Giftschlangen problemlos zu erwerben. Vor allem das Internet bietet hier zahllose Möglichkeiten. Die unüberlegte Anschaffung exotischer Tiere mit teilweise hohen Ansprüchen an ihre Unterbringung und Versorgung überfordert viele Tierhalter. Häufig müssen auch Tiere beschlagnahmt oder – noch schlimmer – trotz unzulänglicher Haltungsbedingungen bei Haltern belassen werden, weil geeignete Unterbringungsmöglichkeiten fehlen.

Langfristiges Ziel ist es, die unüberlegte Anschaffung solcher Tiere zu vermeiden. Hier ist zunächst jeder Interessent gefragt, sich vor dem Kauf ausreichend über die Herkunft, die Haltungsanforderungen, die Lebensdauer, die Endgröße der Tiere, aber auch die Kosten der Haltung zu informieren und sich auf die Haltung geeigneter Tiere zu beschränken.

Der Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner aktuellen Sitzung die Landesregierung gebeten, sich für bundesweit einheitliche Bedingungen zur Haltung von exotischen und / oder gefährlichen Tieren in Privathand einzusetzen, die die Sachkunde des Tierhalters, die konkreten Mindesthaltungsbedingungen sowie eine Bewertung des möglichen Zubehörs einschließen. Der geforderte Sachkundenachweis muss vor Erwerb der Tiere gegenüber den zuständigen Behörden nachgewiesen werden.

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