Landestierschutzbeauftragte hält geplante „Challenge“ zur Kaninchenschlachtung des Senders Big FM für geschmacklos

Dr. Cornelie Jäger: „Beabsichtigte Aktion des Senders wäre strafbar“

„Tiere sind für Medien-Gags viel zu wertvoll und verdienen mehr Respekt“, kritisierte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Freitag (15. Januar) in Stuttgart die derzeitigen Aktivitäten des Radiosenders Big FM, die seit Anfang der Woche in den sozialen Medien für Aufregung sorgen. Äußerst kurzfristig hatte der Sender den heutigen Gesprächstermin mit der Landesbeauftragten für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, abgesagt. Die Landestierschutzbeauftragte stellte jedoch klar: „Sollte der Sender tatsächlich wie angekündigt ein Kaninchen durch einen Moderator schlachten, kochen und verzehren lassen, dann würde es sich nach meiner Einschätzung um mehrere gravierende Verstöße gegen das Tierschutzrecht handeln.“

„Nach dem Tierschutzgesetz ist es strafbar, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Bei dieser Aktion steht klar der Event-Charakter und nicht die Lebensmittelgewinnung im Vordergrund. Entscheidend ist aber der Hauptzweck. Deshalb ist bei dieser sogenannten Challenge der rechtfertigende vernünftige Grund schlicht nicht mehr gegeben“, betonte Jäger. „Außerdem ist es verboten, ein Tier für derartige Aufnahmen und Werbemaßnahmen einzusetzen, wenn es dabei zu Schaden kommt.“ Jäger bezweifelte auch, dass der Sender mit dieser Aktion tatsächlich eine zielorientierte Diskussion über die Belange von Schlachttieren auslösen könnte. „Hier geht es doch hauptsächlich um Publicity für den Sender und nicht um eine notwendige, aber seriöse Debatte.“ Die Landestierschutzbeauftragte forderte den Sender deshalb bereits am Mittwoch telefonisch eindringlich dazu auf, die geplante Aktion abzusagen. Fatal sei auch, so Jäger, dass der Sender offenbar nicht in der Lage war, den zuständigen Behörden eine eindeutige Zusage dafür zu geben, dass dem Tier nichts geschehen wird.

„Die Darstellung auf der Homepage des Senders zeigt im Übrigen eine allenfalls übliche, aber keineswegs eine tierschutzfachlich qualifizierte Haltung des Kaninchens“, stellte Jäger abschließend fest, obwohl der Sender versichert hatte, das Tier gut zu halten.

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