Landwirtschaft

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL zur Ernte 2021

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL. (Bild: KD Busch)

Minister Peter Hauk MdL: „Die Häufung von Wetterextremen in diesem Jahr waren für unsere Landwirte deutlich spürbar. Daher wird eine Risikoabsicherung immer wichtiger“. Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL zur Ernte 2021.

„Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie erleben wir, welchen besonderen Stellenwert eine Versorgung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln und damit einhergehend die Arbeit unserer Bauern für eine funktionierende Gesellschaft haben. Unsere Landwirte sind auf Unterstützung angewiesen, wenn es darum geht, die landwirtschaftliche Produktion bei uns fit für den Klimawandel zu machen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL, am Mittwoch (25. August) mit Blick auf die Ernte-Pressenkonferenz des Landesbauernverbands.

Nachdem die Getreideernte im Land mittlerweile überwiegend eingefahren wurde, sind viele Landwirtinnen und Landwirte von den Erträgen und den Qualitäten eher enttäuscht. Trotz der vielerorts optisch gut entwickelten Bestände, konnten die Erwartungen in der Ernte nicht immer erfüllt werden. Die Witterung in den vergangenen Monaten sorgte zwar dafür, dass meist genügend Wasser für das Pflanzenwachstum vorhanden war. In vielen Kulturen herrschten dadurch jedoch auch ideale Bedingungen für das Ausbreiten von Pilzkrankheiten. Unwetter, Stürme und Hagelschläge gehörten über viele Wochen im Land geradezu zur Tagesordnung. Nirgends in Deutschland regnete es im Juni so viel wie in Baden-Württemberg.

„Nicht zuletzt die Ernte im Jahr 2021 zeigt uns auf, dass die Landwirtschaft in besonderem Maße den Risiken des Klimawandels ausgesetzt ist. Angesichts der Häufung von Extremwetterereignissen sind die Auswirkungen des Klimawandels für unsere landwirtschaftlichen Betriebe direkt spürbar. Umso wichtiger ist es, dass die Landwirtinnen und Landwirte individuelle, auf ihren Betrieb zugeschnittene Risikomanagementsysteme entwickeln, welche Anbaudiversifizierung, erweiterte Fruchtfolgen und ein gutes Betriebsmanagement mit Versicherungen und Rücklagenbildung miteinbeziehen. Hier wollen wir unterstützen, um existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Staatlich gestützte Versicherungslösungen sind in diesem Zusammenhang eine besonders geeignete Maßnahme. Allerdings bieten wir den Bauern keine Vollkasko-Lösungen, sondern schaffen Anreize zu Eigenvorsorge - Hilfe zur Selbsthilfe. Daher wollen wir unser in Deutschland einmaliges Modellprojekt im Obst- und Weinbau fortführen und es bei einer Beteiligung des Bundes zu einer vollständigen Mehrgefahrenversicherung erweitern“, so Minister Hauk.

Gegenüber der Getreideernte brachte die Futterernte in Baden-Württemberg überwiegend gute Erträge. Landesweit waren die Bestände im Grünland und beim Feldfutter aufgrund der guten Wasserversorgung insgesamt gut entwickelt und konnten wieder deutlich mehr Zuwachs bilden als in den Vorjahren. In den letzten Jahren gab es oft zu wenig Futter und die Vorräte der Betriebe waren vielerorts bereits aufgebraucht. „Die Heulager dürften nach der anhaltenden Trockenheit in den vergangenen Jahren dieses Jahr wieder einmal ordentlich gefüllt sein. Hier hat der Regen richtig gutgetan, allerdings bereitete die oftmals unsichere Wetterlage während der letzten Monate auch den Futterbaubetrieben Schwierigkeiten bei der Ernte. Gerade in tieferen Lagen und in Gewässernähe lagen zahlreiche Flächen wochenlang unter Wasser, was dort teilweise zum Ausfall eines ganzen Schnittes führte“, betonte Minister Hauk.

Hintergrund zum Pilotprojekt „Ertragsversicherung Obst- und Weinbau“:

Das Land hat 2020 als bundesweites Pilotprojekt ein Programm zur Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung witterungsbedingter Risiken im Obst- und Weinbau gestartet. Antragsberechtigt sind landwirtschaftlichen Unternehmen, inklusive der Unternehmen des Garten- und Weinbaus, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst und die ihren Betriebssitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer hat die Zuwendung jährlich bis zum 1. März bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Die Höhe der gewährten Zuwendungen beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie für Versicherungen, die nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau abgeschlossen wurden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern. Die Pilotphase ist zunächst für drei Jahre ausgelegt, in der das Land die Versicherungsprämien für die Risiken Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen im Obst- und Weinbau fördert. Die Landesregierung will das erfolgreich gestartete Modellprojekt dauerhaft fortführen und bei finanzieller Beteiligung des Bundes zu einer umfassenden Mehrgefahrenversicherung ausbauen. So wurde es im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung vereinbart.

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