Ländlicher Raum

Minister Peter Hauk MdL: "Deutschlandweit erste mobile Augenarztpraxis kann entscheidend zur wohnortnahen Versorgung Sehbehinderter im Ländlichen Raum beitragen

„Wir wollen, dass Menschen, die unter einer schweren Sehbehinderung oder Erblindung leiden besser versorgt werden. Dies gilt nicht zuletzt auch im Ländlichen Raum. Ich freue mich daher, dass wir heute gemeinsam den Augenbus seiner Bestimmung übergeben können. Mit dieser deutschlandweit einmaligen mobilen Augenarztpraxis werden betroffene Patientinnen und Patienten in Gemeinden des Ländlichen Raums Südbadens nicht nur augenärztlich, sondern auch sozialmedizinisch unterstützt und durch gezielte Beratung über verfügbare Hilfe und Hilfsmittel informiert,“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (15. Dezember) in Bernau/Südschwarzwald (Kreis Waldshut).

Das dreijährige Projekt mit Gesamtkosten von rund 420.000 € wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit rund 200.000 € bezuschusst.

Initiiert wurde das augenmedizinische Modellprojekt gemeinsam von der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg, der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden, dem Augennetz Südbaden, dem Blindenheim Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg. „Ich begrüße es, dass aus dieser vorbildlichen Kooperation ein ausgesprochen innovatives Vorzeigeprojekt zur Verbesserung der wohnortnahen augen- und sozialmedizinischen Versorgung in der Fläche hervorgegangen ist, das wir gerne mit Landesmitteln unterstützen“, so der Minister.

Auch der Leiter des Augenbus-Projekts, Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Ärztlicher Direktor der Augenklinik des Universitätsklinikums Freiburg, zeigte sich überzeugt, dass die rollende Augenarztpraxis dazu beitragen werde, Menschen, die durch Verlust ihres Augenlichts oder starke Sehbehinderung eingeschränkt sind, optimal sozial und medizinisch zu versorgen.

Minister Hauk wies darauf hin, dass die Sicherung einer flächendeckenden und hochwertigen medizinischen Versorgung eine zentrale Rolle spiele, um den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg auch künftig stark und lebenswert zu halten. Dabei komme auch der Frage der Erreichbarkeit von Arztpraxen eine zunehmende Bedeutung zu. Gerade ältere Patientinnen und Patienten, die nicht mehr selbst Auto fahren können, sind im Ländlichen Raum oft mit einem erheblichen Mobilitätsproblem konfrontiert. Dies erschwere ihnen den Besuch des Arztes oder mache ihn gar unmöglich. Ziel müsse es aber sein, dass auch ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung selbstbestimmt leben zu können. Innovative Ansätze, wie der Augenbus, die vom Land unterstützt werden, könnten hier beispielgebend für viele Gemeinden in ländlichen Regionen sein.

Hauk zeigte sich überzeugt, dass das dreijährige Modellprojekt Augenbus wertvolle Erkenntnisse für die künftige Sicherung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen augen- und sozialmedizinischen Versorgung auch in anderen ländlichen Räumen Baden-Württembergs und Deutschlands bringen werde.

Hintergrundinformationen:

Zur adäquaten augenärztlichen und sozialmedizinischen Versorgung von Blinden und schwer Sehbehinderten im Ländlichen Raum wird eine mobile Sehbehindertenpraxis für eine wohnortnahe Versorgung (Augenbus) eingerichtet.

Dazu werden in einem Kleinbus eine Grundausstattung an Sehhilfen und weiteren Hilfsmitteln sowie eine fahrbare augenärztliche Untersuchungseinrichtung zu den Patienten transportiert.

Es werden drei Dienstleistungen angeboten:

  • ausführliche Beratung über Sehhilfen und blindenspezifische Beratungsfelder zur Bewältigung des Alltags (sprechende Uhren, Telefone mit großen Tasten, etc.) unter Einbeziehung des Sektors elektronischer Vergrößerungs- und Vorlesesysteme
  •  fundierte augenärztliche diagnostische Untersuchung und Bewertung
  • ausführliche Sozialberatung.

Diese Aufgaben werden jeweils von einem oder mehreren kompetenten Ansprechpartnern übernommen. Der Inhalt der Beratung richtet sich nach den Vorgaben aus dem Handbuch für Standards der Beratung für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Augenpatienten des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.. Für die augenärztliche Versorgung gilt der Facharztstandard.

Nach dem Durchlaufen der drei Dienstleistungen werden ggf. kurative Maßnahmen und Verordnungen für die weiterführende Beantragung bei den Kostenträgern für Rehabilitation besprochen.

Der Augen-Bus soll im Rotationsverfahren in Gemeinden des Ländlichen Raums der  Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Waldshut eingesetzt werden, die augenärztlich schlechter versorgt sind. Ziel ist es, die ausgewählten Ortschaften zweimal im Jahr anzufahren.

Blinde und sehbehinderte Patienten können selbst oder über ihren Hausarzt bzw. ihre betreuende Einrichtung einen Untersuchungs- und Beratungstermin vereinbaren.

Eine mobile, wohnortnahe augenärztliche und sozialmedizinische Versorgung Blinder und schwer Sehbehinderter ist ein Novum im deutschen Gesundheitswesen.

Das Modellprojekt Augenbus wird von der Klinik für Augenheilkunde der Universität Freiburg getragen (Projektleiter: Ärztlicher Direktor Prof. Dr. med. Reinhard). Kooperationspartner sind die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden, das Augennetz Südbaden, das Blindenheim Freiburg und die Katholische Hochschule Freiburg.

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