Landwirtschaft

Ministerium stellt Auswirkungen des AMK-Beschlusses auf Baden-Württemberg vor

Blick über Baden-Württemberg

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Wir sind zu einer Lösung gekommen, die sowohl für unsere Bäuerinnen und Bauern, als auch für Umwelt und Klima zukunftsweisend ist“. Das Ministerium stellt die Auswirkungen des AMK-Beschlusses auf Baden-Württemberg vor.

„Ich bin froh, dass wir im Rahmen der Agrarministerkonferenz zu einem Ergebnis gekommen sind, das sowohl für unsere Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg, als auch für Umwelt und Klima zukunftsweisend ist. Gerade für unsere Bäuerinnen und Bauern im Land werden die getroffenen Beschlüsse positive Auswirkungen haben“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (31. März) in Stuttgart im Rückblick auf die Konferenz der Agrarminister der Länder und des Bundes, die in der letzten Woche zu Ende gegangen war.

In Verhandlungen seien immer Kompromisse gefragt. Mit dem jetzigen Kompromiss würde es gelingen, eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. „So können wir die vielfältigen GAP-Ziele der EU und die Ziele des Green Deals erreichen. Und dabei wird nicht nur die Ökologie betrachtet, sondern auch Ökonomie und die soziale Dimension. Denn die schwierige Lage vieler landwirtschaftlicher Familienbetriebe ist bekannt“, betonte Minister Hauk.

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg mit ihrer kleinteiligen und vielseitigen Agrarstruktur werden dabei in der 1. Säule besonders von der gestärkten Förderung der kleinen und mittleren Betriebe, von der verdoppelten Junglandwirteprämie und von der Wiedereinführung von gekoppelten Direktzahlungen zur Unterstützung der Weidetierhaltung profitieren.

„Durch die Steigerung der Umverteilungsprämie zur Förderung der kleinen und mittleren Betriebe, von jetzt 7,5 Prozent auf 12 Prozent ab dem Jahr 2023, werden die baden-württembergischen Betriebe deutlich stärker gefördert. Im Ergebnis macht das ein Plus von über 20 Millionen Euro ab 2023 für unsere bäuerlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg aus“, so Minister Hauk.

Wiedereingeführt werden soll eine gekoppelte Unterstützung der Schaf-, Ziegen-, und Mutterkuhhaltung. Diese Tierhaltungen seien besonders umwelt-, und tierfreundlich und trügen zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie der Biodiversität bei. „In Baden-Württemberg werden somit jährlich voraussichtlich rund 9 Millionen Euro zum Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft und der Natur eingesetzt. Diese Mittel werden den landwirtschaftlichen Betrieben mit einer extensiven Weidetierhaltung zugutekommen“, betonte der Minister. Es sei gelungen, auch die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen zu erhalten, um die vielen landwirtschaftlichen Familienbetriebe weiterhin zu unterstützen.

„Mit den Einigungen wird auch ein hohes Umweltambitionsniveau der zukünftigen GAP erreicht“, betonte Hauk. Im Vergleich zur jetzigen GAP gebe es eine deutlich höhere Grundanforderung in der Konditionalität. „In der der 1. Säule wollen wir darüber hinaus zukünftig einen Anteil von 25 Prozent der Direktzahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen, den Öko-Regelungen, bereitstellen.

Da die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg bereits seit Jahrzehnten umfangreich an den freiwilligen Agrarumweltprogrammen der 2. Säule teilnehmen und somit Erfahrungen gesammelt haben, ist sich Minister Hauk sicher, dass die Betriebe auch an den neuen Öko-Regelungen teilnehmen werden.

Mit den Öko-Regelungen soll ermöglicht werden, dass ein Teil der Betriebseinkommen durch die Erbringung öffentlicher Leistungen erwirtschaftet wird. „Ich setzte mich dafür ein, dass die Öko-Regelungen auch mit finanzieller Anreizkomponente ausgestattet werden, wo dies möglich ist“, so Landwirtschaftsminister Hauk.

Um die Entwicklung der Ländlichen Räume zu stärken, die Agrarumwelt-, Klima-, und Tierschutzprogramme auszubauen und Investitionen in eine Modernisierung und Ökologisierung der Landwirtschaft zu unterstützen, würden zukünftig mehr Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet. Im Jahr 2023 würde dabei mit 10 Prozent der Direktzahlungen begonnen. Dieser Satz würde dann über die Förderperiode gesteigert, um im Jahr 2026 bei 15 Prozent anzukommen. Die umgeschichteten Mittel werden immer in der 2. Säule des darauffolgenden Jahres eingesetzt.

„Dies bedeutet für Baden-Württemberg eine jährliche Stärkung der 2. Säule von 40 bis auf 58 Millionen Euro. Im Vergleich hatten wir im Jahr 2020 eine Umschichtung von rund 19 Millionen Euro. Diese Mittel werden wir in Baden-Württemberg landwirtschaftsnah einsetzen, damit die Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützt werden, die gesellschaftlichen Leistungen zu erfüllen“, so der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Diese zusätzlichen Mittel würden in der 2. Säule benötigt, um den Ausbau des Ökologischen Landbaus zu fördern, weitere Maßnahmen zum Beispiel im Klimaschutz auszubauen und die Ziele im Biodiversitätsstärkungsgesetz zu erreichen.

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