Mit der Anhebung des BSE-Testpflicht bei Schlachtrindern von 24 auf 30 Monate gelten in Deutschland nun die bereits EU-weit einschlägigen Vorgaben zur Verhütung und Kontrolle von BSE  

"Baden-Württemberg begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung nunmehr einen Beschluss des Bundesrates zur Anhebung des BSE-Testalters bei Schlachttieren von 24 auf 30 Monate umgesetzt hat, der auch auf Initiative Baden-Württembergs zustande gekommen war", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (28. Juni) in Stuttgart.

"Die Anhebung des Testalters bringt erhebliche Einsparungen für die Agrarwirtschaft", betonte Hauk. Diese Entscheidung sei für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischwirtschaft von besonderer Bedeutung. "Durch die Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung wird allein in Baden-Württemberg die Zahl der untersuchungspflichtigen Rinder jährlich um rund 60.000 Rinder verringert", so der Minister.

Auch nach den Vorgaben der Europäischen Union sind Schlachtrinder erst ab einem Alter von über 30 Monaten testpflichtig. Von den über 12 Millionen bisher untersuchten gesund geschlachteten Rindern in Deutschland wurde kein Tier unter 30 Monaten positiv auf BSE getestet.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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