Neue Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen in Baden-Württemberg beginnt nächste Woche

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum teilt am Donnerstag (14. September) mit, dass im nördlichen Landesteil von Baden-Württemberg ab dem 18. September 2006 eine erneute Impfaktion gegen Tollwut in Baden-Württemberg startet. Diese wird in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Das baden-württembergische Impfgebiet konnte, auf Grund einer günstigen Seuchenentwicklung, auf eine Fläche von 4.622 Quadratkilometern (ursprünglich 6.560 Quadratkilometer) verkleinert werden. Dadurch entfallen die Impfmaßnahmen in den Landkreisen Karlsruhe, Rems-Murr, Schwäbisch-Hall und Ludwigsburg sowie im Stadtkreis Stuttgart. Das Impfgebiet umfasst in diesem Jahr die gesamten Landkreise Heilbronn, Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald, Teile der angrenzenden Landkreise Hohenlohe und Main-Tauber sowie die Stadtkreise Heidelberg, Mannheim und Heilbronn.

Die Ausbringung der Fressköder erfolgt bei der Impfaktion vorrangig per Flugzeug. Die Bevölkerung in den Impfgebieten wird gebeten, die ausgelegten Köder nicht zu berühren. Sollten dennoch Köder versehentlich berührt oder zerstört werden, so bittet das Ministerium, bei einem direktem Hautkontakt mit der Impfstoffflüssigkeit das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und aufzusuchen.

Damit Hunde keine ausgelegten Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen einschränken könnten, sollte man diese im Impfgebiet nicht frei laufen lassen.

Im Jahr 2005 wurden in Baden-Württemberg lediglich vier Tollwutfälle im Neckar-Odenwaldkreis diagnostiziert. Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt bereits über eineinhalb Jahre zurück. Somit ist davon auszugehen, dass es sich bei den Tollwutfällen im Neckar-Odenwald-Kreis nur um ein regionales Seuchengeschehen handelte.

Für eine endgültige Entwarnung oder ein Nachlassen der Bekämpfungs- und Impfmaßnahmen wäre es zum jetzigen Zeitpunkt dennoch zu früh. Nach den rechtlichen Vorgaben der Tollwut-Verordnung muss die Impfung mindestens noch zwei Jahre im Anschluss an den letzten bestätigten Tollwutfall durchgeführt werden. Deshalb müssen die intensiven Screeningmaßnahmen weitergeführt werden, um ein mögliches erneutes Aufflackern des Seuchengeschehens beziehungsweise eine Seuchenverbreitung unter der so genannten Impfdecke rechtzeitig zu erkennen.

Die zuständigen Behörden fordern die Jäger im Land auf, vor allem in den gefährdeten Stadt- und Landkreisen, verstärkt Füchse zu beobachten und Auffälligkeiten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Wichtig ist auch, dass verendete und durch einen Unfall getötete Füchse, sowie andere verhaltensauffällige Tiere untersucht werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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