Nicht zugelassener gentechnisch veränderter Reis in Baden-Württemberg entdeckt

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Mittwoch (13. September) mitteilt, wurden in zwei Reisprodukten bei Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht zugelassene gentechnische Veränderungen nachgewiesen. Ingesamt wurden bisher 46 Proben von Reisprodukten abschließend untersucht.

In vier Proben eines Reis-Erzeugnisses mit Herkunft aus den USA wurden gentechnische Veränderungen des Typs LL601 festgestellt. In drei Proben eines weiteren Reis-Erzeugnisses derzeit unbekannter Herkunft wurde ebenfalls LL601 nachgewiesen. Für den nachgewiesenen gentechnisch veränderten Reis LL601 besteht weder in den USA noch in der EU eine Genehmigung für das Inverkehrbringen. Zwar sind in den Proben nur geringe Anteile an gentechnisch verändertem Reis enthalten (unter 0,05 Prozent) – dies deckt sich auch mit den bisher verfügbaren Informationen, wonach in den USA Verunreinigungen durch LL601 bei sechs von 10.000 Körnern festgestellt worden seien. Für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gilt jedoch in der EU die Nulltoleranz, das bedeutet: auch geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO sind nicht zulässig. Die betroffene Ware wird daher umgehend aus dem Handel genommen.

Da die Reissorte nicht zugelassen ist, liegt derzeit keine Risikoabschätzung vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist jedoch von keiner gesundheitlichen Gefährdung auszugehen, da auch die nachgewiesenen Anteile an gentechnisch verändertem Reis sehr gering sind. Die gesundheitliche Bewertung wird derzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft.

In 39 untersuchten Reisprodukten wurden keine gentechnischen Veränderungen nachgewiesen. Sechs Proben stammten hiervon aus den USA, die restlichen Proben wurden bevorzugt aus Asia-Shops und China-Restaurants erhoben. Der dort angebotene beziehungsweise verwendete Reis war ganz überwiegend thailändischer, indonesischer und japanischer Herkunft. Die Untersuchungen werden derzeit von der amtlichen Lebensmittelüberwachung verstärkt fortgesetzt.

Hintergrund:

Als Reaktion auf einen kürzlich mitgeteilten Nachweis von Spuren des gentechnisch veränderten Reis der Linie "LLRICE 601" in den USA hat die Europäische Kommission am 23. August eine Dringlichkeitsentscheidung verabschiedet. Danach darf bestimmter Langkornreis aus den USA nur noch mit einem entsprechenden Zertifikat in die EU eingeführt werden. Ein Zertifikat muss bestätigen, dass das Erzeugnis keinen gentechnisch veränderten Reis des Typs LL 601 enthält. Am 29. August wurde die entsprechende deutsche Eilverordnung erlassen.

Am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA) werden derzeit intensive Untersuchungen zum Nachweis von gentechnisch verändertem Reis durchgeführt. Hier stehen Nachweismethoden für die betreffenden gentechnischen Veränderungen zur Verfügung (Screening-Verfahren für Liberty Link Reis sowie Verfahren zum Nachweis der Reislinien LL 601, LL 62 und von Bt-Reis).

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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