Landwirtschaft

Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland hat wesentliche Beschlüsse vertagt

Traktor auf dem Feld

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Sonderagrarminister-Konferenz ist heute gescheitert, weil die Grüne Seite sich in der Beratung in den wesentlichen Punkten verweigert hat“. Die Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland hat wesentliche Beschlüsse vertagt. Der Beschluss zum Insektenschutzpaket wurde verhindert.

„Den GAP-Strategieplan, in dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Förderprogramme und die mit ihnen verbundenen Anforderungen sowie die Systeme für Verwaltung, Kontrolle und Berichterstattung für die Jahre 2023 bis 2027 festlegen, müssen der Europäischen Kommission vor dem 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Zeit drängt, deshalb ist es sehr ärgerlich, dass die AMK heute nach stundenlanger Diskussion keine Beschlüsse in den zentralen Punkten gefasst hat. Grund war in erster Linie die Verweigerung der Grünen Seite, die in den Kernfragen nicht einmal eigene konkrete Vorschläge mitgebracht hatten. Dadurch waren so gut wie keine Beschlüsse zum Wohl der Bäuerinnen und Bauern möglich. Diese Beschlüsse wären mehr als dringend gewesen. Wir wollten Entscheidungen vor dem Trilog der EU, heute wurde nur auf Zeit gespielt. Die Grüne Seite hat sich komplett verweigert, vor allem wenn es um finanzielle Fragen ging, aber auch bei Fragen der Förderung der ersten Hektare, der Kappung und Degression“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am Freitag (5. Februar) in Stuttgart im Nachgang zur virtuellen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland.

Gegenstand der Beratungen war, wie sich die europäischen Vorgaben zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland umsetzen lassen.

Eine besondere Herausforderung für die Diskussion auf der AMK war, dass die Verhandlungen auf Europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen sind. „Der Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat hat also noch kein endgültiges und belastbares Ergebnis geliefert, auf dem wir aufbauen können. In Deutschland müssen wir aber jetzt schon die entsprechenden Gesetze auf den Weg bringen, damit unser GAP-Strategieplan rechtzeitig von der Europäischen Kommission genehmigt werden kann. Ohne genehmigten GAP-Strategieplan gibt es keine Direktzahlungen in 2023. Diese Chance haben wir heute verpasst“, betonte Hauk.

Beschluss gegen geplantes Insektenschutzpaket war nicht möglich

„Die geplanten Verbote für den Einsatz von Bioziden, Herbiziden und Insektiziden in FFH-Gebieten würden in den Ländern zu weitreichenden und unverhältnismäßigen Beschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in diesen Gebieten führen. Wir können dieses Vorhaben deshalb nicht mittragen“, betonte Landwirtschaftsminister Hauk. Die Regelungen würden auf Kosten der heimischen Land- und Forstwirtschaft und der in Pandemie-Zeiten zwingend erforderlichen regionalen Versorgung mit Lebensmitteln sowie der Versorgung mit dem klimafreundlichen Rohstoff Holz gehen. Das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten hätte vor allem weitreichende Folgen für den Wein-, Obst- und Gemüseanbau, aber auch für den Ackerbau und die Kalamitätenbekämpfung im Wald.

„Mit unserem Beschlussvorschlag wollten wir die Bundesregierung bitten, von der Einbringung des Insektenschutzgesetzes und der damit verbundenen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abzusehen. Leider war auf Antrag der Grünen kein Beschluss möglich“, erklärte der Minister. Das ist ein klares Signal an die redlich wirtschaftenden Bauern, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter Einhaltung höchster Standards und mit der entsprechenden Sachkunde zum Schutz der Kulturpflanzen vornehmen.

Aus Sicht Baden-Württembergs ist der Bund gefordert, keine gesetzlichen Verbote für den Einsatz von Bioziden, Herbiziden und Insektiziden in FFH-Gebieten zu erlassen, den kooperativen Ansatz zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in der Land- und Forstwirtschaft gezielt zu unterstützen sowie Anreize für eine freiwillige Pestizidreduktion durch Landnutzer zu setzen. In den Natura 2000-Gebieten sei nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes und unter Beachtung zusätzlicher landesspezifischer, biodiversitätsschonender Vorgaben vorzugehen.

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