Flurneuordnung

Start der Flurneuordnung in Uttenweiler-Oberwachingen (Landkreis Biberach)

Wegkreuzung

Minister Peter Hauk MdL: „Durch die Flurneuordnung schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen Bibern und Bauern: Der Biber gewinnt ungestörten Lebensraum, die Landwirtschaft dauerhaft Flächen.“  Die Flurneuordnung in Uttenweiler-Oberwachingen (Landkreis Biberach) startet.

„Mit der Flurneuordnung kümmern wir uns um nachhaltige Lebensgrundlagen für Mensch und Tier. Wir wollen, dass der Biber ungestört leben und die örtlichen Landwirtinnen und Landwirte ihre Flächen ungestört bewirtschaften können, ohne Überschwemmungen fürchten zu müssen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Samstag (9. Juli), anlässlich des Spatenstichs im Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen (Tobelbach) im Landkreis Biberach.

Minister Hauk bedankte sich zu Beginn der Baumaßnahmen bei allen Beteiligten für ihren Einsatz im Flurneuordnungsverfahren. Dieses war notwendig geworden, da der Biber als größtes Nagetier Europas zwar einerseits einzigartige Lebensräume schafft und streng geschützt ist; der Biber andererseits aber auch stark in den Wasserhaushalt eingreift. Zur Konfliktlösung haben sich Kommunen, Landkreise, das Regierungspräsidium Tübingen und viele weitere Akteure auf das Flurneuordnungsverfahren am Tobelbach verständigt.

Durch einen Bodenabtrag im Uferbereich soll auf öffentlichem Grund ein bis zu sechzig Meter breiter und drei Kilometer langer Korridor geschaffen werden. In dieser wertvollen Auenlandschaft kann der Biber ungestört leben.

Zugleich wird eine dezentrale Hochwasserschutzmaßnahme umgesetzt. Außerhalb des Korridors wird Boden aufgetragen, wo die Landwirtschaft ganzjährig überschwemmungsfreie und zweckmäßig geformte Flächen finden soll. Landwirtschaftliche Grundstücke werden aber nicht nur vom Uferbereich wegverlegt, sondern zusätzlich durch Drainagen vor Überflutungen geschützt.

„Dieses Vorzeigeprojekt ist eine Win-Win-Situation für den Artenschutz, den Hochwasserschutz und die Landwirtschaft. Denn Artenschutz darf nicht auf Kosten der landwirtschaftlichen Höfe betrieben werden, sondern muss gemeinsam mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern gelingen. Der Bund und das Land werden das auf 1,2 Millionen Euro kalkulierte Verfahren zu 83 Prozent fördern. Den Rest trägt die Gemeinde Uttenweiler“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen (Tobelbach)

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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