Natur

Treffen des Ständigen Beirats zum Biosphärengebiet "Schwäbische Alb"

"Die Entstehung eines Biosphärengebiets Schwäbische Alb ist auf gutem Wege, es sind aber viele Fragen zu klären. Insbesondere die Sicherheitsaspekte bedürfen allerhöchster Aufmerksamkeit", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (5. Januar) in Münsingen bei einem Treffen des Ständigen Beirats zum geplanten Biosphärengebiet, dem Vertreter aller politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen angehören. Minister Hauk kündigte an, dass der baden-württembergische Ministerpräsident, Günther H. Oettinger, am Freitag, den 20. Januar vormittags den Truppenübungsplatz besuchen werde, um sich im Gespräch mit den Mitgliedern des Ständigen Beirats ein Bild vom Vorankommen des derzeit größten Naturschutzprojekts des Landes zu machen.

"Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung des Biosphärengebiets durch die UNESCO ist die Schaffung einer zusammenhängenden und umfassenden Gebietskulisse", betonte Hauk. Dank zahlreicher Beteiligungen sei die derzeit zur Diskussion stehende Fläche von zunächst rund 30.000 Hektar auf über 54.000 Hektar angewachsen. "Das ist ein sehr positives Ergebnis", betonte Hauk. Allerdings müsse in einzelnen Gemarkungen noch nachgearbeitet werden. "Um die UNESCO-Anerkennung zu erhalten, muss ein fachlich fundiertes Konzept mit Kern- und Pflegezonen vorgelegt werden. Das wird eines der wichtigsten Ziele für die nächste Zeit sein", betonte Hauk. Minister Hauk verwies auch auf die in Teilgebieten bestehende erhöhte Gefährdungslage. "Wenn der Truppenübungsplatz auch nur in Teilen begehbar sein soll, muss ein vollständiges Sicherungskonzept mit Sperrungen, Beschilderungen und der Klärung von Haftungsfragen erstellt sein", forderte Hauk. Hierzu sei im Bereich des Truppenübungsplatzes eine enge Abstimmung mit dem Eigentümer des Platzes, der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) erforderlich und dank der unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum geführten Lenkungsgruppe auch möglich. Der Zugang zum ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen, dessen Status als militärisches Sperrgebiet am 31. Dezember 2005 endete, sei öffentlich-rechtlich zu regeln.

Minister Hauk begrüßte, dass die BImA für den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen ein Betretensverbot durch die Gutsverwaltung als Ortspolizeibehörde durch Polizeiverordnung erlassen werde, gleichwohl aber einige Wege geöffnet werden sollen, die allerdings nicht verlassen werden dürfen. Sie sollen gefahrenorientiert gekennzeichnet werden. Einen eindringlichen Appell, den ungesicherten Bereich des Platzes nicht zu betreten, richtete Minister Hauk an Spaziergänger: "Es besteht Gefahr für Leib und Leben. Der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen ist in erheblichem Umfange durch unerkanntes explosives Material belastet. Deshalb gilt ein klares und unmissverständliches Betretungsverbot", warnte Hauk.

Zusatzinformation:

Eine beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum installierte Lenkungsgruppe koordiniert die auf Landes- und Bundesebene erforderlichen politischen Gespräche.

Die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Projektgruppe unter Beteiligung der betroffenen Kommunen erarbeitet Vorschläge für eine detaillierte Abgrenzung eines Biosphärengebiets nach den UNESCO-Kriterien sowie den erforderlichen Kostenrahmen und Lösungen für die mit der Sperrung des Platzes verbundenen rechtlichen Probleme. Darüber hinaus sollen dort mögliche Vorschläge für eine spätere Verwendung des "Alten Lagers" entwickelt werden.

Dem Ständigen Beirat gehören Vertreter aus über 30 Organisationen, Verwaltungen, Verbänden und Behörden des Bundes und des Landes sowie die betroffenen politischen Mandatsträger an. Das Forum ist offen und gibt allen Interessierten Gelegenheit, sich in den Prozess einzubringen.

Zu der Beiratssitzung am 5. Januar 2005 in Münsingen waren eingeladen:

alle Bundestagsabgeordneten der Wahlkreise Reutlingen und Ulm,

alle Landtagsabgeordneten der Wahlkreise Hechingen-Münsingen und Ehingen,

Herr Regierungspräsident Wicker,

die Landräte der Landkreise Esslingen und Reutlingen sowie des Alb-Donau-Kreises,

alle betroffenen Bürgermeister,

die Vertreter der Naturschutzverbände,

die Vertreter der Kreisbauernverbände,

der Landesschafzuchtverband,

der Regionalverband,

die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg,

ein Vertreter der Bundesforstverwaltung,

die IHK Reutlingen,

die Handwerkskammer Reutlingen,

der Industrieverband Steine Erden (ISTE),

die Kreisjägervereinigung Reutlingen,

der Pferdesportverband

die Forstkammer Baden-Württemberg.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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