Verbraucherschutz

Untersuchungen von Wasserproben im Zusammenhang mit dem Bienensterben im Ortenaukreis ergaben keine Rückstände des Maisbeizmittels Clothianidin

"Ein wichtiger Schwerpunkt des Untersuchungsprogramms in den vom Bienensterben betroffenen Gebieten lag im Bereich Trinkwasser. In Proben aus dem Ortenaukreis konnten keine Rückstände des Maisbeizmittels Clothianidin festgestellt werden", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (4. Juni) in Stuttgart.

Im Zusammenhang mit der in der Oberrheinebene lokal aufgetretenen Verunreinigung auf Grund eines nicht sachgemäßen Umgangs mit dem Wirkstoff Chlothianidin beim Behandeln von gebeiztem Maissaatgut wurden durch das Landratsamt Ortenaukreis risikoorientiert elf Proben Rohwasser (unbehandeltes Grundwasser aus dem Zulauf von Wasserwerken) zur Untersuchung auf Rückstände von Clothianidin im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg mit einem neu eingesetzten Verfahren untersucht.

Die Proben wurden in der Nähe von Flächen, auf denen mit Clothianidin gebeiztes Maissaatgut ausgebracht wurde oder bei denen ein Einfluss landwirtschaftlicher Aktivitäten auf das Wasser nicht auszuschließen war, genommen. In allen untersuchten Wasserproben war Clothianidin nicht nachweisbar (also unterhalb der messtechnischen Nachweisgrenze von 0,025 Mikrogramm pro Liter). Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (wie zum Beispiel Clothianidin ), der nach der Trinkwasserverordnung nicht überschritten werden darf, beträgt 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Bereits gestern hatte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Entwarnung für Erdbeeren, ebenso wie für erneute Proben von Rohhonig gegeben.

Die Untersuchungen werden bei Trinkwasser, Obst und Gemüse, ebenso wie bei Honig fortgesetzt.

Aktuelle Informationen zum Bienensterben im Rheintal sind unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Für Imker wurde eine Hotlinenummer eingerichtet. Unter 0180/1155109 können Sie sich von Montag bis Samstag, 08.30 bis 20.00 Uhr, informieren oder beraten lassen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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