Landwirtschaft

Verbreitung von verunreinigtem Maissaatgut in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz gab heute (16. Juni 2010) in Stuttgart weitere Erkenntnisse bezüglich der Verbreitung des im Spurenbereich mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belasteten Saatguts in Baden-Württemberg bekannt. Demnach hätten rund 90 baden-württembergische Landwirte aus 15 Stadt- und Landkreisen Saatgut des in Niedersachsen ansässigen Produzenten erhalten. Damit bestätigten sich erste Annahmen, dass das Saatgut weit über das Land verteilt ausgebracht wurde.

Insgesamt waren 636 Einheiten des betroffenen Saatguts an 20 Händler in Baden-Württemberg geliefert worden. Unmittelbar nachdem das niedersächsische Umweltministerium die belieferten Händler mitgeteilt hatte, hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz diese aufgefordert, die Landwirte zu nennen, die das Saatgut bezogen haben. Zwischenzeitlich ist der Verbleib des Saatgutes vollständig geklärt; die Namen der betroffenen Landwirte sind dem Ministerium bekannt.

Weiteres Vorgehen

Die Landwirte würden nun aufgefordert, unverzüglich die Flächen zu melden, auf denen das verunreinigte Maissaatgut ausgebracht wurde. „Die zuständigen Behörden nehmen Kontakt mit den betroffenen Landwirten auf. Klar ist, dass der verunreinigte Mais – auch im Interesse der Landwirte - umgehend von den Feldern entfernt wird“, erklärte Agrar- und Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle. Sobald die Flächen identifiziert sind, werde die Umbruchverfügung erlassen. „Bis zur Blüte ist der Umbruch vollzogen“, unterstrich Köberle.

Transparentes Verfahren

Im Sinne eines transparenten Verfahrens werde man auch weiterhin die Öffentlichkeit über die vorliegenden Erkenntnisse und weiteren Schritte informieren, kündigte Agrar- und Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle an. Allerdings werde man weder die betroffenen Händler noch die Landwirte namentlich nennen. „Vorrangiges Interesse der Öffentlichkeit ist, dass das Saatgut von den Feldern entfernt wird. Sowohl die Händler als auch die Landwirte sind absolut unverschuldet in diese schwierige Situation geraten und nun die Leidtragenden“, betonte der Minister. Da zudem keinerlei Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt von den noch jungen Maispflanzen ausgehe, sei es weder notwendig noch zu rechtfertigen, die Namen der Betroffenen bekannt zu geben.

Landwirte bei Frage der Entschädigung nicht allein lassen

„Bei der Frage der Entschädigung lassen wir die Landwirte nicht allein“, betonte Köberle. „Wir sind in Kontakt mit den Bauernverbänden und beraten, wie wir verfahren. Wir tun alles, damit die Landwirte und die Zwischenhändler nicht auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben“, betonte der Agrarminister. Für die Entschädigung sei letztlich der Verursacher, das heißt der Hersteller des Saatguts, verantwortlich. Mit diesem stehe das Ministerium ebenfalls in Kontakt.

Zusatzinformation: Chronologie

Das mit GVO-verunreinigte Maissaatgut war im Rahmen der jährlich von allen Bundesländern vorgenommenen Saatgutkontrollen vom Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen entdeckt worden. Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz ist Anfang Mai über diesen Befund unterrichtet worden, nachdem das Saatgut bereits ausgesät war. Mit einer Pressemitteilung vom 7. Mai wurde die Öffentlichkeit umgehend über den Verdachtsfall informiert. Belastbare Angaben, die weitere Maßnahmen erforderlich gemacht hätten, lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Am 4. Juni übermittelten die niedersächsischen Behörden nach der gerichtlichen Klärung mit der Herstellerfirma die Namen der baden-württembergischen Händler, die das Saatgut bezogen haben. Auf dieser Grundlage konnten dann die betroffenen Landwirte ermittelt werden.

Die gentechnisch veränderte Maislinie NK 603, die in Spuren im Saatgut festgestellt wurde, ist in der Europäischen Union zwar als Lebens- und Futtermittel zugelassen, nicht jedoch für den Anbau. Bei der Aussaat gilt eine Nulltoleranz.

Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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