Vorsichtsmaßnahmen für Haustiere  

Nachdem der Vogelgrippevirus H5N1 erstmals in Deutschland bei einer toten Katze nachgewiesen wurde, ergreift das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz entsprechende Vorsichtsmaßnahmen. Darauf haben sich die zuständigen Minister Peter Hauk und Minister Werner Schnappauf heute verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der beiden süddeutschen Länder fortzuführen.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat heute beschlossen, in den von der Vogelgrippe betroffenen Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis einen entsprechenden Leinenzwang für Hunde und eine Hauspflicht für Katzen anzuordnen. Dies gilt innerhalb der 3-Kilometer-Sperrzone. Innerhalb des 10-Kilometer-Beobachtungsbereichs werden diese Maßnahmen empfohlen.

Eine Ansteckungsgefahr des Menschen bei Katzen und Hunden ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gegeben. Es sollten die üblichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit den Tieren und insbesondere mit deren Ausscheidungen eingehalten werden. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere bitten die Ministerien umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Nach wie vor gilt, dass von unseren heimischen Singvögeln keine Ansteckungsgefahr ausgeht.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum