Verbraucherschutz

Vorstellung des Verbraucherschutzberichts 2005/06

"Der Verbraucherschutz ist längst europäisch geworden. Die Zahl der Vorschriften und Standards wächst und wächst und damit auch die Anforderungen an die Erzeuger und damit viele Bürgerinnen und Bürger im Land. Einerseits ist der Anstieg der Standards zu begrüßen, weil die Menschen einen immer perfekteren Gesundheits- und Verbraucherschutz erwarten dürfen. Auf der anderen Seite gilt es aber praktikable Durchführungsregeln zu finden", sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL, bei der Vorstellung des Verbraucherschutzberichts am Montag (16. Januar) in Stuttgart.

 

"Die Landesverwaltung steht für einen größtmöglichen Verbraucherschutz und eine Umsetzung von Anforderungen auf höchstem Niveau. Angesichts vieler neuer echter und vermeintlicher Lebensmittelkrisen, sei es durch Seuchengefahr, Erpressung oder Fehler im Verarbeitungsprozess, muss sich die Verwaltung auf neue Herausforderungen einstellen. Es reicht nicht, vor allgemeiner Panik oder Hysterie zu warnen, die Bürger wollen umfassend und fachlich fundiert informiert aber auch geführt werden", betonte Hauk.

 

Innerhalb der Landesregierung sind wesentliche Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum gebündelt. "Verbraucherschutz heißt vor allem "Sicherheit vom Acker bis auf den Teller", betonte Hauk. "Das ist die Grundlage für alles weitere", so Hauk.

 

Mit der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, der Ernährungsinformation, der Tierseuchenbekämpfung und dem Tierschutz verfügt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum über eine breite Kompetenz an Tierärzten, Lebensmittelchemikern und Ernährungswissenschaftlern.

 

Mit der Vorlage eines zweiten Verbraucherschutzberichts für die Jahre 2005 und 2006 soll über die Aufgaben und Tätigkeiten der Verwaltung informiert werden. Der Bericht trägt dazu bei, die oft komplexen Verwaltungstätigkeiten transparenter und für den Bürger nachvollziehbarer zu machen. Außerdem gibt er einen Ausblick auf die Vorhaben im aktuellen Jahr.

 

Im Folgenden einige Höhepunkte:

 

Eine Verbraucherkommission in Baden-Württemberg

 

Mit der Gründung der Verbraucherkommission im Dezember vergangenen Jahres hat die Landesregierung ein klares Signal für die Verbraucher gesetzt. Künftig soll ein Expertengremium aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucherorganisationen und der Medien die Politik in wichtigen Fragen des Verbraucherschutzes beraten. Das Gremium wird im April diesen Jahres zu einer ersten Arbeitssitzung zusammen kommen.

 

Ernährungsinformation in Baden-Württemberg: Top-Thema Schulverpflegung

 

Ein Angebot von über 120 000 Lebensmitteln erwartet die Verbraucher in der heutigen Konsumlandschaft. Weder in der Familie noch in der Schule wird jedoch ausreichend Ernährungswissen vermittelt. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg mit der Landesinitiative Be Ki - Bewusste Kinderernährung in 25-jähriger Aufbauarbeit eine flächendeckende Informationsstruktur geschaffen, die angesichts der Defizite in der Kinderernährung jetzt voll zum Tragen kommt. " Mit mehr als 6000 Einsätzen (2005) in Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen waren rund 250 Ernährungsexpertinnen im kinderfreundlichen Baden-Württemberg unterwegs", sagte Hauk.

2006 wird die Landesinitiative Be Ki ihr Tätigkeitsfeld auf die Schulverpflegung ausweiten. Kinder verbringen immer mehr Zeit an der Schule. Das Angebot an Ganztagsschulen wird deshalb ausgebaut. Antworten auf Fragen zur Schulverpflegung gibt die Landesinitiative bereits heute auf der Webseite www.beki-bw.de.

 

Auch die Landesstiftung widmet sich künftig verstärkt dieser Aufgabe und stellt den beteiligten Ressorts für das geplante Projekt "Ernährung und Bewegung" rund 2,3 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse

 

Jedes Jahr führt die Lebensmittelüberwachung saisonale Sonderkontrollprogramme durch. Es fängt im Frühjahr bei Erdbeeren an und endet im Herbst mit Gemüsepaprika und Trauben. Ein Beispiel für einen Untersuchungsschwerpunkt 2005 ist das Blattgemüse. Mit niedrigen Beanstandungsquoten fielen dabei Spinat, Feldsalat und Eisbergsalat auf: Nur eine von 59 Blattspinatproben und nur zwei von 46 getesteten Feldsalaten überschritten die zugelassene Höchstmenge an Pestiziden. Keine Beanstandung gab es beim Eisbergsalat. Weniger gut schnitt mit einer Beanstandungsquote von 18 Prozent der Kopfsalat ab. Bei Eichblattsalat wurden etwa ein Drittel der Proben beanstandet und bei Rucola 38 Prozent. Für Verbraucher bedeutet das: Wer Wert auf möglichst rückstandsarme Ware legt, sollte vor allem im Winter auf Kopf-, Eichblatt- und Rucola-Salat verzichten. Die Gewächshausware ist meist stärker belastet als Ware aus Freilandanbau. Rückstandsfrei sind vor allem Obst und Gemüse aus Bio-Anbau. Dies betrifft auch die Bio-Waren aus dem Supermarkt, so das Ergebnis des baden-württembergischen Öko-Monitorings 2005.

 

"Insgesamt haben wir trotz der einschneidenden Verwaltungsreform mehr Kontrollen im Bereich der Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika durchgeführt: Verglichen mit dem Jahr 2004 ist die Zahl von 69.000 auf etwa 75.000 Kontrollen in 2005 angestiegen (Stichtag: 30.11.2005)", sagte Hauk. Gleiches gilt für die Zahl der Strafanzeigen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Berichten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden zufolge ist die Zahl der Strafanzeigen von 435 Fällen (2004) auf 688 Fälle (Stichtag: 30.11.05) angestiegen.

 

Was drauf steht, muss drin sein

 

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln hat eine immer größere Bedeutung. Die Verbraucher brauchen eine verständliche Kennzeichnung der Produkte. Nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht für allergene Zutaten steht in diesem Jahr noch eine Entscheidung über die gesundheitsbezogene Werbung, die so genannten "Health Claims" aus. Dabei handelt es sich um nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, wie zum Beispiel "unterstützt das Immunsystem" oder "reinigt den Organismus".

 

Gammelfleisch mit Konsequenzen

 

In Folge des "Gammelfleisch-Skandals" und der dadurch ausgelösten Diskussionen um die Qualität der Lebensmittelüberwachung in den Ländern hat die Landesregierung eine Reihe von weiteren Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört vor allem die Unterstützung der Lebensmittelüberwachungsbehörden durch bis zu 76 zusätzliche Polizeibeamte aus dem Kreis des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes (WKD). Sie werden bis auf weiteres zur Verstärkung der Kontrollen in Lebensmittelbetrieben eingesetzt.

 

Derzeit werden die Fleischverarbeitungsbetriebe überprüft. Nach dem Ergebnis einer Schwachstellenanalyse sind im Rahmen von Schwerpunktaktionen weitere Kontrollen im Laufe dieses Jahres geplant. Zusätzlich sollen auch Schwachstellenanalysen bei den Eigenkontrollen der Betriebe durchgeführt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden in das landeseinheitliche Qualitätsmanagementsystem aufgenommen, damit sie künftig für alle Vollzugsbehörden nutzbar sind.

 

Ausgelöst durch die Entdeckungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden vom 22. November bis zum 12. Dezember 2005 Sonderkontrollen in Kühl- und Gefrierhäusern durchgeführt. In wenigen Fällen musste vorgefundenes Fleisch entsorgt werden. Zusätzlich wurden Sonderkontrollen in allen Zwischenbehandlungsbetrieben für Kategorie 3-Material durchgeführt.

 

Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse hat die Bundesregierung außerdem ein Verbraucherinformationsgesetz vorbereitet. Die Landesregierung begrüßt die Ankündigung. Denn eine namentliche Nennung der Verursacher könne eine wirksame Maßnahme gegen kriminelle Machenschaften von Lebensmittelunternehmern sein. Hierfür gibt es bereits Möglichkeiten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die nach Meinung der baden-württembergischen Landesregierung jedoch ausgeweitet werden müssen.

 

Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest

 

Die jüngsten Meldungen über Erkrankungen von Menschen und Geflügel in der Türkei sind Anlass für intensivere Kontrollen des Reiseverkehrs. In erster Linie muss dies an den Außengrenzen der EU erfolgen. Die Landesregierung wurde aber auch in Baden-Württemberg aktiv: Koordinierte Kontrollen von Zoll, Polizei und Veterinärbehörden finden derzeit an den Flughäfen Stuttgart, Söllingen und Friedrichshafen sowie bei Reisebussen statt. Abhängig vom Vogelzug im Frühjahr und der aktuellen Risikobeurteilung durch Bund und EU werden gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen, wie eine erneute Aufstallungspflicht, angeordnet.

.

Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände vor einer möglichen Infektion, hatte das Ministerium bereits 2005 eine Reihe von Maßnahmen angeordnet, darunter ein so genanntes Wildvogel- und Hausgeflügelmonitoring. Dabei wurden bis Anfang Dezember 383 Proben von Wildvögeln und 1 900 Proben von Nutzgeflügel, Heim-, Zoo- und Laufvögeln mit negativem Ergebnis untersucht. Darüber hinaus wurden in Baden-Württemberg Besitzer von Hausgeflügelbeständen dazu verpflichtet, ihre Tiere für eine gewisse Zeit aufzustallen. Das Abhalten von Geflügelmärkten wurde zeitweilig untersagt; derzeit ist es einer Genehmigungspflicht unterstellt. Es erfolgte eine verstärkte Kontrolle und Aufklärung von Reisenden über das Import-Verbot von Waren aus den betroffenen Ländern. 

  

Neue Verordnung für die Nutztierhaltung bei Schweinen und Hühnern

 

"Wir begrüßen den Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Regelung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung sowie zur Weiterentwicklung der Legehennenhaltung", sagte Hauk. Damit werde für die Schweinehalter im Lande Planungssicherheit geschaffen. Die drohenden Strafzahlungen der EU gegenüber der Bundesrepublik Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der geänderten EU-Schweinehaltungsrichtlinie können abgewendet werden, so der Minister weiter.

 

Damit ist die jahrelange Unsicherheit bei den Tierhaltern zu Ende. "Die Landwirte bekommen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Anlagen und werden im Wettbewerb mit anderen Haltern in der EU nicht benachteiligt sein", betonte der Minister.

 

Das Verbot der Legehennenhaltung in herkömmlichen Käfigen wird grundsätzlich beibehalten. Betrieben, die ihre Legehennenhaltung auf andere Haltungssysteme umrüsten, wird jedoch für die Umrüstung ein angemessener Zeitraum eingeräumt. Daneben sollen in der Bundesrepublik Deutschland künftig Kleingruppenhaltungen zur Legehennenhaltung zugelassen werden. Diese Haltungssysteme müssen mindestens eine Grundfläche von 2,5 Quadratmetern und eine Höhe von 50 Zentimetern aufweisen.

 

Vom Acker bis zum Teller

 

Der gesundheitliche Verbraucherschutz erstreckt sich von der Produktion von Futter- und Nahrungsmitteln bis hin zur Information der Bevölkerung über die Lebensmittel. Im Einzelnen: Die Futtermittelsicherheit, der Tierschutz, die Tiergesundheit und Tierseuchenabwehr sowie die Tierarzneimittelüberwachung und Lebensmittelhygiene und die Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Mittels der Ernährungsinformation wird den Verbrauchern wichtiges Know-how, zum Beispiel über die Zusammensetzung oder Herkunft der Produkte vermittelt.

 

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
// //