EU-Schulprogramm

Aktuelle Informationen

EU-Schulprogramm

Schuljahr 2023/2024

Förderbeträge und Verteilwochen
Informationen zu Portionsgrößen, Förderbeträgen und beihilfefähigen Schulwochen (pdf)

Online- Antragsverfahren
Lieferantinnen und Lieferanten, die EU-Beihilfe erhalten möchten, können hier einen Beihilfeantrag stellen.

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm 2024

Die landesweiten Aktionstage finden vom 10.06. – 23.07.2024 statt. Die Anmeldung ist abgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des LErn.  

Online-Anmeldung für Einrichtungen zur Teilnahme am EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2024/2025

Über den unten stehenden Link können Sie Ihre Einrichtung von Mo, 8. April bis einschließlich Fr, 17. Mai 2024 zur Teilnahme am EU-Schulprogramm für das kommende Schuljahr 2024/2025 anmelden.

Wegen des großen Zulaufs und bestehender Mittelknappheit kommt es im EU-Schulprogramm für das kommende Schuljahr 2024/2025 zu Änderungen hinsichtlich der Aufteilung der beihilfefähigen Wochen zwischen den Grundschulen und den Kindertagesstätten sowie Kindergärten (Kitas).

Schulen im Primarbereich sind Kernzielgruppe der EU-Kommission und werden auf Grund dessen in der Zuteilung der beihilfefähigen Wochen priorisiert.

Im kommenden Schuljahr erhalten Grundschulen, vorbehaltlich der Haushaltslage, 25 beihilfefähige Wochen zur Verteilung der Portionen aus beiden Programmteilen.

Kitas werden im EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg nachrangig zugelassen. Da sie nicht unter die Kernzielgruppe der EU fallen, erhalten Kitas im Schuljahr 2024/2025 etwa 16 beihilfefähigen Wochen zur Verteilung der Portionen aus beiden Programmteilen, sofern ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Zulassung zur Teilnahme am EU-Schulprogramm für Kitas ist im Schuljahr 2024/2025 ausschließlich Kitas mit Folgeantrag vorbehalten.
Erstanträge von Kitas können aufgrund der Haushaltssituation nicht zugelassen werden.

Bei Grundschulen und SBBZ-Grundschulen ist das Stellen von Erst- und Folgeanträgen weiterhin möglich.

Antrag auf Teilnahme am EU-Schulprogramm als Einrichtung

// //