Flurneuordnung

Förderinstrumente

Die Gemeinschaft aller von der Flurbereinigung betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bilden die Teilnehmergemeinschaft. Diese erhält für die Maßnahmen, die in ihrer Zuständigkeit liegen, Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg. Abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beträgt die Förderung in der Regel bis zu 75 Prozent der für die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen anfallenden Kosten. Den Rest müssen die Teilnehmer als Eigenleistung aufbringen. Bei Maßnahmen im öffentlichen Interesse tragen die Kommunen oder andere Nutznießer in angemessener Höhe zur Finanzierung bei.

Werden im Rahmen der Flurneuordnung besondere ökologische Maßnahmen umgesetzt, kann der Zuschusssatz erhöht werden. Eine Erhöhung ist auch möglich, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die im Rahmen eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes oder im Regionalentwicklungsprogramm LEADER erarbeitet wurden.

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