Baden-Württemberg hat eine einmalige Natur und eine reiche Kulturlandschaft. Hecken und Feldraine, Flüsse, Bäche und Gräben, Feuchtgebiete und Moore, Streuobstwiesen, Weinberge und Wälder gliedern und beleben unsere Kulturlandschaft. Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Um die Vielfalt an Tieren und Pflanzen zu erhalten, müssen deren Lebensräume geschützt und vernetzt werden.
Die Flurneuordnung unterstützt die Verantwortlichen dabei, zum Beispiel durch die Umsetzung von ökologisch wirksamen Strukturen wie Biotopverbünde, den Generalwildwegeplan oder Biotopvernetzungsplanungen. Ökologisch wertvolle Flächen können in Flurneuordnungen mit anderen Flächen der öffentlichen Hand so getauscht werden, dass sie in das Eigentum geeigneter Träger überführt werden. Damit wird ihr Erhalt sichergestellt. Vorhandene Landschaftselemente werden aufgewertet und neue geschaffen. Die Schaffung und Aufwertung von artenreichen Grünlandbeständen und die Anpflanzung und Pflege von Streuobstbeständen können umgesetzt werden.
Eingriffe in die Natur durch Maßnahmen der Flurneuordnung werden minimiert, indem landwirtschaftliche Wege so umweltschonend wie möglich ausgebaut werden. Mit naturnahen und biodiversitätsfördernden Landschaftspflegemaßnahmen werden die trotzdem nötigen Eingriffe in den Naturhaushalt kompensiert.
Durch die Ausweisung von Schutzstreifen oder die Anlage von Blühstreifen, Hecken und Feldgehölzen und durch eine schnelle Begrünung nach Umgestaltungsmaßnahmen unterstützt die Flurneuordnung die Verringerung der Erosion durch Wind und Wasser.
