Neu gegründete Netzwerkorganisationen, die die Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner fördern, um wohnortnahe Einkommensmöglichkeiten für zu Frauen schaffen, erhalten pro Jahr 70 Prozent der förderfähigen Personalkosten der Projektkoordinatorinnen beziehungsweise der Projektkoordinatorin und 50 Prozent der Sachkosten. Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal vier Jahren gewährt.
Die Netzwerkorganisationen sollen Plattformen sein, um gemeinsam neue Geschäftsideen zu entwickeln und umzusetzen. Außerdem sollen sie zum sozialen Zusammenhalt in den Dörfern im Ländlichen Raum beitragen.
Kooperationspartner/-innen, die ein neues Netzwerk gründen wollen, wenden sich an das für ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständige Regierungspräsidium. Dort erhalten sie die Förderanträge und weitere Informationen.