Förderung

MEPL III 2014 - 2020 - verlängert bis 2022

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) besteht aus zwei Säulen: Die Erste Säule umfasst im Wesentlichen die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe und die Marktordnungsausgaben, die Zweite Säule steht für die Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER-Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Dezember 2013).

Die Zweite Säule der GAP hat in der Förderperiode 2014 bis 2020 in der baden-württembergischen Landespolitik einen besonders hohen Stellenwert. Mit öffentlichen Mitteln werden öffentliche Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte gefördert und damit gleichzeitig auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Unterstützungszahlungen erhöht. Es geht dabei um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, um den Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas sowie um die Verbesserung der Artenvielfalt und des Tierwohls.
Die aktuelle Förderperiode wurde um den zweijährigen Übergangszeitraum bis zum Beginn der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2023 verlängert.

Sechs Prioritäten

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums 16 Förderprogramme aufgelegt, die den folgenden sechs Prioritäten zugeordnet sind:

  1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation
  2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
  3. Förderung der Nahrungsmittelketten und des Tierschutzes
  4. Verbesserung der Ökosysteme
  5. Förderung der Ressourceneffizienz
  6. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Die Förderprogramme des MEPL

Die 2014 neu justiertenFörderprogramme enthalten eine deutliche Stärkung des Ökolandbaus, des Tierschutzes, der Nachhaltigkeit, der Innovation, der Wissensvermittlung und der lokalen Entwicklungsstrategien.

Die bedeutendsten der 14 Programme sind das Agrarumwelt- , Klimaschutz- und Tierwohlprogramm FAKT, die Landschaftspflegerichtlinie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie das Programm zur Förderung von Investitionen in Landwirtschaft und Vermarktung (AFP). Erstmals wird die Förderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie und ab April 2021 als eigenes Förderprogramm angeboten, um wichtige Investitionen zum Erhalt der Kulturlandschaft zu fördern.

Die Förderprogramme sind ein Angebot an die landwirtschaftlichen Familienbetriebe zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben bei der Nahrungsmittelerzeugung, beim Erhalt der Kulturlandschaft und beim Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas. Gleichzeitig unterstützen sie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Erschließung neuer Einkommensquellen (Diversifizierung) und honorieren das breite Engagement von Landwirten, Kommunen und Verbänden für den Naturschutz. LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der Ländlichen Räume.

Finanzierung des MEPL III

An der Finanzierung dieser Förderprogramme beteiligt sich die Europäische Union in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit insgesamt 709 Millionen Euro. Im zweijährigen Übergangszeitraum sollen die EU-Mittel um weitere 289 Millionen Euro erhöht werden.
Da die EU-Mittel aus Mitteln des Landes und des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) kofinanziert werden, stehen in der neunjährigen Förderperiode von 2014 bis 2022 voraussichtlich insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Alle Förderprogramme werden im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) zusammengefasst und von der EU-Kommission genehmigt. Die Partner des Ländlichen Raums, darunter Spitzenverbände der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der kommunalen Selbstverwaltung und gesellschaftlich relevanter Verbände, sind im Rahmen eines Konsultationsverfahrens an der Erstellung des MEPL III beteiligt.