Förderung

Verlässliche Basis für den Weinbau

Weinbau

Das Land setzt sich dafür ein, die über Jahrhunderte hinweg gewachsenen Kulturlandschaften zu erhalten. Dazu gehört, dass Wein auch weiterhin nur dort angebaut wird, wo besonders gute Qualitäten zu erzielen sind – statt auf jeder beliebigen Fläche.

Die Förderpolitik der Landesregierung bildet eine verlässliche Basis für den Weinbau in Baden-Württemberg.

  • Winzerinnen und Winzer bekommen ab 2015 erstmalig so genannte Direktzahlungen für ihre Rebflächen – jährlich rund 300 Euro pro Hektar.
  • Ein besonderes Augenmerk legt das Land auf den Erhalt der landschaftsprägenden Steillagen, die als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen auch eine hohe ökologische Bedeutung haben. Das Land fördert die Bewirtschaftung von Steillagen jetzt mit dem EU-Höchstfördersatz von 900 Euro pro Hektar - das ist fast dreimal so viel wie bisher. Die Förderung der Umstrukturierung von Steillagen ist mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar die höchste bundesweit.
  • Weitere Fördermöglichkeiten gibt es für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Wein.
  • Der ökologische Weinbau hat mittlerweile einen Umfang von 5 Prozent der Gesamtrebfläche des Landes mit stetig wachsender Bedeutung. Deshalb hat die Landesregierung auch die Öko-Förderung erhöht. Im Weinbau erhalten Winzerinnen und Winzer jetzt 1275 Euro pro Hektar in der Umstellungsphase und 750 Euro pro Hektar für die Beibehaltung des Öko-Weinbaus.
  • Der Wein ist außerdem ein zentrales Element des Genießerlandes Baden-Württemberg und die Grundlage für den kontinuierlich wachsenden Weintourismus.

Land macht sich auch auf EU-Ebene für Weinbau stark

Bislang gilt in Europa der so genannte Anbaustopp für Reben. Zusammen mit zahlreichen Partnern aus Weinwirtschaft und Politik hat sich die Landesregierung erfolgreich gegen die Idee der EU-Kommission eingesetzt, Weinbau auf jedem Acker zu erlauben. Europaweit werden seit Januar 2016 neue Anbauregeln für den Weinbau umgesetzt. In den nächsten Jahren (bis 2030) wird es möglich sein, den Weinbau zu erweitern – sehr moderat, für 2016 und 2017 werden zusätzliche Neuanpflanzungen von rund 300 Hektar pro Jahr für Deutschland möglich sein. Für eine ausgewogene Verteilung wurde für ganz Deutschland das Prioritätskriterium Steillage beschlossen. Das bedeutet, dass Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent Vorrang vor Flächen mit einer Hangneigung zwischen 15 und 30 Prozent haben. Diese wiederum haben Vorrang vor Flachlagen mit weniger als 15 Prozent Hangneigung. Damit wird sichergestellt, dass die landschaftlich attraktiven und weinbaulich hochwertigen Steillagen Vorrang bei der Zuteilung von Neuanpflanzungen haben.

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