Biobetriebe

Förderung von Biobetrieben

Kühe in einem Biobetrieb © Jan Potente

Der ökologische Landbau ist eine besonders umwelt- und tiergerechte Form der landwirtschaftlichen Erzeugung. Da Landwirtinnen und Landwirte dabei meist weniger erwirtschaften als in der konventionellen Landwirtschaft, unterstützt das Land  ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe seit 2015 mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).

Betriebe, die beim Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) an der Maßnahme Ökologischer Landbau teilnehmen, müssen die Anforderungen der EU-Verordnung für den ökologischen Landbau im gesamten Unternehmen einhalten und von einer unabhängigen, zertifizierten Kontrollstelle für den ökologischen Landbau kontrolliert und zertifiziert werden. Als einzuhaltende Auflagen gelten zum Beispiel

  • der Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel,
  • eine vielfältige Fruchtfolge,
  • der verstärkte Anbau von Leguminosen, also sehr eiweißhaltigen Pflanzen mit biologischer Stickstoffbindung aus der Luft. Dies fördert die Bodenqualität und trägt zur Anreicherung von Stickstoff im Boden für die Folgekultur bei.
  • Außerdem gelten im ökologischen Landbau besondere Vorschriften für die Fütterung und Haltung von Nutztieren.

In der Umstellungsphase, das heißt in den ersten beiden Jahren, wird eine deutlich höhere Einführungsprämie gewährt. Danach erhalten die Betriebe eine Beibehaltungsprämie.

Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im gesamten Unternehmen

Auch der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Neben der direkten Ökoförderung gibt es deshalb im FAKT noch eine zweite Förderform, die nachhaltig wirtschaftende Betriebe nutzen können, genannt „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im gesamten Unternehmen“. 2015 wurde diese Maßnahme auf rund 84.000 Hektar beantragt. Diese Fördermaßnahme kann für Betriebe der Einstieg in den ökologischen Landbau sein. Sie wird auch von Betrieben in Anspruch genommen, die aus betrieblichen Gründen noch keinen vollen Umstieg auf den ökologischen Landbau vornehmen können.

Sowohl der „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im gesamten Betrieb“ als auch der „Ökologische Landbau“ tragen zum Schutz von Boden und Wasser, zum Erhalt der Biodiversität sowie zur Einsparung von Ressourcen bei. Da die landwirtschaftlichen Betriebe in beiden Fällen meist weniger erzeugen als ihre Kolleginnen und Kollegen in der konventionellen Landwirtschaft, bietet FAKT einen wichtigen Ausgleich und damit auch einen Anreiz, auf ökologische Wirtschaftsweise umzusteigen.

110.000 Hektar Öko-Fläche im Land über FAKT gefördert

Seit dem Beginn der Förderung im Jahr 1995 über das Vorgängerprogramm MEKA nimmt der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Baden-Württemberg kontinuierlich zu. Rund 110.000 Hektar ökologisch bewirtschaftete Flächen werden in Baden-Württemberg über FAKT gefördert. Seit 2015 bekommen Landwirtinnen und Landwirte in FAKT als Ausgleichsleistung für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise jeweils 230 Euro je Hektar Acker- und Grünlandfläche, für Gartenbauflächen 550 Euro und für Dauerkulturflächen 750 Euro je Hektar. In der Umstellungsphase wird eine deutlich höhere Einführungsprämie gewährt. Zusätzlich bekommen die Ökobetriebe für die erforderlichen Kontrollen durch unabhängige zertifizierte Öko-Kontrollstellen einen Kontrollkostenzuschuss von maximal 600 Euro im Jahr.

Gerade in der herausfordernden Umstellungsphase, in der die Betriebe bereits nach den strengen EU-Richtlinien ökologisch produzieren, aber ihre Erzeugnisse noch nicht als Bioware verkaufen können, werden sie mit der FAKT-Einführungsprämie noch besser unterstützt:

  FAKT    
Nutzung: Einführung* Beibehaltung  
Acker/Grünland: 350 €/ha 230 €/ha  
Gartenbau: 935 €/ha 550 €/ha  
Dauerkulturen: 1.275 €/ha 750 €/ha  
Kontrollkostenzuschuss: 60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb 60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb  
* Umstellende Betriebe erhalten die Einführungsprämie für max. zwei Jahre      
ha = Hektar      
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